Bundesrat lehnt ein Verbot von lautem Feuerwerk ab
Der Bundesrat lehnt die Initiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» ab und will auch keinen Gegenvorschlag erarbeiten. Er argumentiert, dass Kantone und Gemeinden bereits heute die gesetzlichen Möglichkeiten haben, um Feuerwerke einzuschränken. Tatsächlich haben schon verschiedene Gemeinden ein Verbot erlassen. In Davos etwa darf kein privates Feuerwerk verbrannt werden und in Basel nur an gewissen Tagen.
Die Initiative will ein Verbot von lautem Feuerwerk in die Verfassung schreiben. «Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, sind verboten», steht im Initiativtext. Ausnahmen sind möglich, besonders bei Anlässen von überregionaler Bedeutung wie etwa dem Zürifest oder dem Seenachtsfest in Luzern. Für die Ausnahmen wären die Kantone zuständig.
Hinter der Initiative steht ein Komitee um Roman Huber, ehemaliger Journalist und Inhaber einer Hundeschule. Es gehe ihm damit um den Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt, argumentierte der Aargauer bei der Lancierung. Auch namhafte Organisationen unterstützen das Volksbegehren wie die Stiftung für das Tier im Recht, die Tierschutzorganisation Vier Pfoten, die Fondation Franz Weber, der Schweizer Tierschutz, die Lärmliga oder der Schweizer Vogelschutz Birdlife.
Der Bundesrat anerkennt, dass lärmiges Feuerwerk von einem Teil der Bevölkerung als störend empfunden wird. Es könne bei Tieren Reaktionen auslösen. Allerdings seien Feinstaubemissionen und der Lärm zeitlich begrenzt und vergleichsweise gering. Zudem würden viele Menschen in der Schweiz das Abbrennen von Feuerwerkskörpern mit sehr positiven Emotionen verbinden. Deshalb seien landesweite Einschränkungen nicht nötig und unverhältnismässig. Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Nachrichtenportal «Watson» befürwortet eine Mehrheit die Initiative.