Nationalrat will Rentenzuschlag nur für wenige Personen
Bei der Reform der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) ist der ursprüngliche Vorschlag versenkt worden. Mit grosser Mehrheit wurde am Mittwoch der Sozialpartner-Kompromiss abgelehnt. Stattdessen ist die grosse Kammer auf das Modell seiner Kommission umgeschwenkt. Statt einem Zuschlag für alle Neurentner, sollen nun viel weniger Personen in den Genuss eines Rentenausgleichs kommen.
Konkret hat der Nationalrat beschlossen, dass für insgesamt 15 Jahrgänge Kompensationsleistungen ausbezahlt werden sollen. Aber auch diese werden weniger entschädigt, als sie es mit der Vorlage der Sozialpartner und Bundesrat geworden wären. Spätestens mit dieser Entscheidung ist der Pensionskassen-Vorlage das Referendum sicher. Léonore Porchet (Grüne/VD) sprach von einer «Schande» und einem «Steuergeschenk für die Reichen».
«Zielgerichtet» gegen «Giesskanne»
FDP-Frau Regine Sauter (ZH) verteidigte das neue Modell. Den ursprünglichen Vorschlag bezeichnete sie als «Rentenausbau» und dafür sei ihre Partei nicht zu haben. Während der Bundesrat und die Sozialpartner in den Augen der Mehrheit «mit der Giesskanne» die Renten erhöhen wollten, geschehe dies nun «zielgerichtet», so Sauter.
Nötig ist dieses Ausgleichsmodell, da der BVG-Umwandlungssatz von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt werden muss. Diese politisch unbestrittene Massnahme führt dazu, dass die Renten aus dem Altersguthaben sinken. Bei 100’000 Franken Altersguthaben gibt es künftig nur noch 6000 statt 6800 Franken jährlich.
Keine Mehrheit fand auch ein Modell der Grünliberalen. Dieses hätte die Anzahl der Personen erhöht, die Anspruch auf Ausgleichszahlungen hätten. Bundesrat Alain Berset hatte die Bemühungen der Grünliberalen zwar gelobt, aber trotzdem entschlossen für die ursprüngliche Variante geweibelt. «Die Situation der beruflichen Vorsorge von Personen, die Teilzeit arbeiten und ein niedriges Einkommen haben, würde sich sonst nicht verbessern», so Berset
Keine weiteren Abzüge
Damit drang die Regierung aber nicht durch. Keine Mehrheit fand dagegen ein Ansinnen von rechts, die Höhe der steuerbefreiten Beträge in der dritten Säule aufzustocken. Dies hätte zu weiteren Ausfällen geführt. Und damit wohl auch die Erfolgsaussichten an der Urne geschmälert. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 126 zu 66 Stimmen an. Nun geht das Geschäft in den Ständerat.
Bereits am Dienstag hatte die kleine Kammer beschlossen, dass künftig ab 20 Jahren eine BVG-Pflicht gelten soll (heute sind es 25 Jahre). Weiter senkte der Nationalrat die Eintrittsschwelle, ab welcher einbezahlt werden muss und auch die Altersgutschriften wurden angepasst. Die Voten in der Debatte waren leidenschaftlich, aber die Fronten schnell geklärt. Auch darum ist der Nationalrat schneller fertig geworden, als ursprünglich geplant.