Bundesrat pfeift Neuenburg zurück: Auch künftig sind bezahlte Unterschriftensammlungen möglich
Einmal mehr stellt sich der Bundesrat gegen ein Verbot von bezahlten Unterschriften für Initiativen und Referenden. An seiner Sitzung vom Mittwoch hat er nun den Kanton Neuenburg zurückgepfiffen. Dieser hatte das bezahlte Sammeln von Unterschriften 2021 verboten.
Nun verweigert die Landesregierung ihren Segen. Zumindest für nationale Vorlagen. Geht es um eidgenössischen Initiativen und Referenden darf im Kanton Neuenburg auch weiterhin gegen Bezahlung gesammelt werden. Dabei sammeln professionelle Sammlerinnen und Sammler Unterschriften für die Vorlagen. Sie erhalten dabei pro Unterschrift einen Betrag.
Bereits früher hatte sich der Bundesrat auf den Standpunkt gestellt, dass ein solches Verbot «unverhältnismässig und nicht zielführend» sei. Er hatte damit argumentiert, dass es gerade für kleinere und finanzschwache Organisationen oft der günstigere Weg sei, genügend Unterschriften zu sammeln, «als zum Beispiel ein Massenversand von Unterschriftenbögen mit grossem Streuverlust».
Keinen Einfluss hat das bundesrätliche «Nein» für alle Vorlagen auf kommunaler und kantonaler Ebene. (mg)