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FC Aarau scheitert mit Protest nach Becherwurf: Kein Forfaitsieg gegen Winterthur

Die Disziplinarkommission der Swiss Football League hat den Protest des FC Aarau gegen die Wertung des Spiels in Winterthur (2:4-Niederlage) aufgrund eines Formfehlers abgelehnt. Für den Becherwurf wird der FC Winterthur mit 15'000 Franken gebüsst.

Der Protest des FC Aarau bezüglich der Spielwertung in Winterthur (2:4) ist abgelehnt worden, wie die Schweizer Fussball-Liga (SFL) am Freitagabend in einer Mitteilung schreibt. Darin heisst es:

«Die Disziplinarkommission trat aufgrund eines Formfehlers nicht auf den Protest des FC Aarau ein. Beide Klubs können gegen diesen Entscheid innert fünf Tagen beim Rekursgericht der SFL rekurrieren.»

In der Partie vor zwei Wochen war in der 88. Spielminute der Linienrichter von einem Bierbecher am Kopf getroffen worden. Daraufhin legte der FC Aarau Protest ein. Wie der «Formfehler» im Detail aussieht, wird nicht genauer ausgeführt.

FC Aarau akzeptiert den Entscheid

Philipp Bonorand, Präsident des FC Aarau, lässt auf Anfrage ausrichten, dass der Verein die Angelegenheit nicht weiter rechtlich verfolgen werde. «Wir akzeptieren den Entscheid und verzichten aus sportlichen Gründen darauf, das Urteil weiter anzufechten. Schliesslich hat der FC Winterthur das Spiel auf dem Rasen fair und sportlich für sich entschieden.»

Den in der Mitteilung als Begründung aufgeführten «Formfehler» lässt Bonorand jedoch nicht gelten. «Unser Protest ist rechtzeitig vor dem Wiederanpfiff erfolgt. Wir haben den Schiedsrichter auch während des Spielunterbruchs mehrmals darauf hingewiesen, dass ein Spielabbruch angezeigt wäre und wir die Partie nur unter Protest zu Ende spielen werden.».

Der FC Winterthur wird für den Becherwurf mit einer Busse von 15’000 Franken bestraft.