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Linienrichter blutet nach Becherwurf: FC Aarau legt Protest gegen Niederlage in Winterthur ein

Nach dem Treffer der Winterthurer zum 3:2 (Endstand 4:2) kennt die Freude auf der Schützenwiese keine Grenzen - mit der Folge: Der Linienrichter wird von einem Becher getroffen und erleidet eine blutende Wunde. Das Reglement lässt in einem solchen Fall keinen Spielraum für Interpretationen zu: Forfait-Niederlage für das Heimteam.

Sechs Tore, Emotionen pur, ein an Dramatik kaum zu überbietender Spielverlauf – das Spitzenspiel der Challenge League zwischen Winterthur und Aarau am Freitagabend vor 7600 Zuschauern im Stadion Schützenwiese bot auf allen Ebenen beste Unterhaltung – mit der glücklicheren Mannschaft, dem FC Winterthur, als Sieger.

Und damit zurück zur Tagesordnung? Mitnichten! Wie am Tag nach dem Spiel rauskommt: Der FC Aarau hat Protest gegen die Spielwertung eingelegt. Grund ist die blutende Wunde von Linienrichter Pascal Hirzel.

Der Reihe nach: Nach dem Treffer von Thibault Corbaz zum 3:2 in der 88. Minute brechen im Stadion alle Dämme. Die riesige Freude über die späte Siegsicherung ist verständlich, im Überschwang werfen die Heimfans aber auch hunderte Hartplastik-Becher in Richtung Spielfeld. Und weil – warum auch immer – in der Schützenweise kein Netz zwischen Zuschauerrängen und Spielfeld gespannt ist, trifft einer dieser Becher Linienrichter Pascal Hirzel seitlich am Kopf.

Mit blutender Wunde oberhalb der Schläfe entfernt sich Hirzel von der Gegentribüne und wird von Schiedsrichter Luca Cibelli auf die andere Spielfeldseite begleitet. Die Aufregung rund um die Ersatzbänke der beiden Mannschaften ist riesig – in der Hitze des Gefechts fällt auch der Begriff «Spielabbruch». Hirzel wird verarztet und kann einige Minuten später für die Restdauer der Partie weitermachen. Danach wird FCA-Trainer Stephan Keller verwarnt, weil er das Spielfeld betritt und dort mit Gesten in Richtung Schiedsrichter Cibelli suggeriert, er wolle einen Spielabbruch. Als sich die Gemüter einigermassen beruhigt haben, kommt es zu sieben Minuten Nachspielzeit, in welcher «Winti» auch noch das 4:2 erzielt.

Nach Spielschluss muss der immer noch benommene Linienrichter Hirzel in den Katakomben gemäss AZ-Informationen von einem Arzt behandelt werden – seine Wunde wird mit speziellen Klebestreifen verschlossen. Währenddessen legen die Aarauer in Form eines Formulars Protest gegen die Spielwertung ein. Das Formular wird, unterschrieben vom FC Aarau und vom FC Winterthur, dem Schiedsrichter übergeben.

Welche Chancen hat der Protest? Nun – der entsprechende Abschnitt im Wettspielreglement des Schweizerischen Fussballverbands (SFV) lässt eigentlich kaum Spielraum für Interpretationen zu. Artikel 64 besagt:

«Wird ein Protest gemäss den Bestimmungen dieses Reglements gutgeheissen, wird das betreffende Verbandsspiel durch die für die Beurteilung des Protests zuständige Behörde zusätzlich auch in folgenden Fällen 0:3 Forfait zu Ungunsten des fehlbaren Teams bzw. Klubs gewertet, sofern dessen Tordifferenz dadurch nicht besser wird.»

Dieser Fall tritt ein, wenn unter anderem folgender Tatbestand erfüllt ist:

«g) wenn ein Zuschauer anlässlich eines Spiels einen Spieler, Schiedsrichter oder Schiedsrichter-Assistenten durch tätlichen Angriff aktionsunfähig macht oder mit einem Gegenstand oder Wurfgeschoss verletzt.»

Wie geht es nun weiter? Bis Mitte nächster Woche dürfte klar sein, ob die Disziplinarbehörden den Protest gutheissen und damit die Chancen steigen, dass der FC Aarau das Spitzenspiel am grünen Tisch gewinnen. Ein solcher Ausgang wird der sportlichen Brisanz natürlich nicht gerecht und ist nie das Wunschszenario. Andererseits: Reglement ist Reglement.

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