Sie sind hier: Home > Fussball > Urteil zum Becherwurf in Winterthur lässt auf sich warten: Wurde Protestabsicht der Aarauer vom Schiedsrichter ignoriert?

Urteil zum Becherwurf in Winterthur lässt auf sich warten: Wurde Protestabsicht der Aarauer vom Schiedsrichter ignoriert?

Frühestens nächste Woche wird die Disziplinarkommission bekannt geben, ob der FC Aarau die sportlich verlorene Partie in Winterthur nachträglich doch noch gewinnt. Zünglein an der Waage könnten verschiedene Ansichten darüber sein, ob die Aarauer den Protest formgerecht deponiert haben.

Wie von der AZ angekündigt, hat der FC Aarau Anfang Woche den Protest gegen die Wertung des sportlich verlorenen Spitzenspiels in Winterthur (2:4) bestätigt. Ein Urteil der Disziplinarbehörden noch in dieser Woche jedoch war nicht zu erwarten. Grund: Neben der Stellungnahme des FC Aarau hat nach Eingang des Protests auch der FC Winterthur die Gelegenheit, seine Sicht der Dinge rund um den Becherwurf auf einen Linienrichter im Stadion Schützenwiese darzulegen. Bis am Montag hat er gemäss der Winterthurer Zeitung «Landbote» Zeit dazu.

Ebenfalls schreibt das Medium, es sei fraglich, ob der Protest der Aarauer ohne Formfehler eingegangen sei. Darüber gehen die Meinungen scheinbar auseinander. Mehr noch: Dieser Punkt könnte das Zünglein an der Waage spielen.

Ein Protest während einer Partie muss unmittelbar nach dem Vorfall, wegen dem der Protest eingelegt wird, deponiert werden – noch vor Wiederanpfiff der Partie. Und zwar muss der Captain in einem Gespräch mit dem Haupt-Schiedsrichter das Wort «Protest» verwenden. Während Linienrichter Pascal Hirzel seine blutende Wunde an der Seitenlinie behandeln liess, bemühten sich Mitglieder des Aarauer-Trainerstabs, ebendiesen Dialog zwischen Shkelzen Gashi (FCA-Captain) und Luca Cibelli (Haupt-Schiedsrichter) herbeizuführen. Cibelli jedoch pfiff die Partie wieder an – obwohl er gemäss AZ-Informationen von mehreren Seiten über die Protestabsicht der Aarauer informiert gewesen sein soll. Im Reglement steht, dass ein Schiedsrichter verpflichtet sei, nach dem Grund zu fragen, wenn ein Team Protest einlegt – im Anschluss muss er auch den Captain der anderen Mannschaft informieren.

Dass Cibelli nicht auf die Protestabsicht eingegangen ist, bewegte FCA-Trainer Stephan Keller dazu, nach dem Wiederanpfiff das Spielfeld zu betreten und so einen Unterbruch zu erwirken, in dem der Protest doch noch angemeldet werden kann. Cibelli ging auch darauf nicht ein und zeigte Keller stattdessen die Gelbe Karte. Danach ging die Partie weiter, Winterthur erhöhte auf 4:2 und stand am Ende als verdienter sportlicher Sieger fest.

Entscheid während der Länderspielpause?

In der Stellungnahme der Aarauer dürfte stehen, dass sie die nötigen Schritte unternommen hätten, um vor dem Wiederanpfiff den Protest zu deponieren. Gut möglich, dass es Zeugen und TV-Bilder gibt, mit denen dieser Standpunkt untermauert werden kann.

Was sagt der Schiedsrichter dazu? Wie sehen die Winterthurer den Vorfall? Die Disziplinarkommission der Swiss Football League dürfte in der kommenden Woche, nach Eingang der Stellungnahmen aller Parteien, zusammenkommen und während der Länderspielpause einen Entscheid fällen. Dass dieser einen Forfait-Sieg des FC Aarau hervorbringt, gilt als unwahrscheinlich: 2009 wurde nach einem Becherwurf im Spiel zwischen Luzern und GC keine Forfait-Wertung ausgesprochen, mit der Begründung, Spiele sollen auf dem Rasen und nicht am grünen Tisch entschieden werden. In der Szene gelten die Ereignisse und das Strafmass von damals als Präzedenzfall.

Brisant: Bereits am 8. April treffen der FC Aarau und der FC Winterthur im Brügglifeld erneut aufeinander. Bis dahin ist hoffentlich über den Protest der Aarauer entschieden worden.

Schreiben Sie einen Kommentar