Rickli schickt Kollege Gallati eine Rechnung für die Behandlung von Aargauer Covid-Patienten
Sind die Intensivstation im Aargau voll, müssen Patientinnen und Patienten ausserkantonal behandelt werden. Manchmal kommen sie auch in ein Spital in einem anderen Kanton, weil dieses medizinisch mehr Möglichkeiten hat bei schweren Fällen.
Die Zürcher Spitäler haben sich während der Pandemie um viele schwere Covid-Fälle aus Nachbarkantonen gekümmert. Wie der Zürcher Regierungsrat in seinem Beschluss von letzter Woche festhält, kommen 10 bis 20 Prozent der Covid-Patientinnen und Covid-Patienten, die in Zürcher Spitälern behandelt werden, aus einem anderen Kanton.
Lukrativ ist die Behandlung von Menschen, die an Covid-19 erkrankt sind, nicht. Sie ist nicht einmal kostendeckend. Die Zürcher Regierung will deshalb, dass sich die Nachbarkantone an den ungedeckten Kosten «ihrer» Patientinnen und Patienten beteiligen, so wie dies der Kanton Zürich für «seine» tut.
Es gehe nicht, «dass der Kanton Vorhalteleistungen und Tarifunterdeckungen für Patientinnen und Patienten aus anderen Kantonen deckt», heisst es im Zürcher Regierungsbeschluss.
Departement Gallati klärt ab
In den Zürcher Spitälern sind auch Covid-Patienten aus dem Kanton Aargau behandelt worden. Beim Gesundheitsdepartement von Jean-Pierre Gallati (SVP) ist eine Rechnung seiner Zürcher Parteikollegin Natalie Rickli eingetroffen.
Die Frage, wie der Aargau zur Forderung aus dem Nachbarkanton steht und ob er freiwillig die ungedeckten Kosten seiner Patientinnen übernehmen wird, lässt das Departement Gallati offen. Die Medienstelle schreibt auf Anfrage lediglich:
«Das Departement Gesundheit und Soziales klärt das Anliegen des Kantons Zürich respektive der Zürcher Spitäler zurzeit ab.»
Laut Gesundheitsdepartement sind im Jahr 2020 rund 1 Prozent der Behandlungen von Aargauerinnen und Aargauern in ausserkantonalen Spitälern auf Covid-19 zurückzuführen. Gleichzeitig kamen 2020 ungefähr 7,5 Prozent der in Aargauer Spitälern behandelten Covid-Patienten aus anderen Kantonen.
Die Zürcher Gesundheitsdirektion beantwortet konkrete Fragen der AZ zum Thema nicht, hält aber noch einmal fest, der Regierungsrat erwarte, dass die Kantone die Zusatzkosten übernehmen. «Gespräche mit den betroffenen Kantonen dazu werden zeitnah erst noch stattfinden müssen.» Man könne daher im Moment keine weiteren Auskünfte geben.
Zug entschädigt Zürcher Spitäler ohne Aufforderung
Wie die NZZ berichtet, leistet bisher erst der Kanton Zug Entschädigungszahlungen an die Zürcher Spitäler – freiwillig. Eine rechtliche Grundlage dafür gibt es nicht.
Auf Anfrage der AZ teilt die Zuger Gesundheitsdirektion mit, die Entschädigung habe nichts mit der Aufforderung des Kantons Zürich zu tun. Der Kanton Zug habe Anfang 2021 bei den Spitälern und Kliniken im Kanton Zug deren Zusatzkosten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erhoben. «Daraufhin hat der Regierungsrat entschieden, eine pauschale Abgeltung zu leisten und zwar nicht nur für die Spitäler und Kliniken im Kanton Zug, sondern auch für die ausserkantonalen Spitäler auf der Zuger Spitalliste im Bereich Akutsomatik in den Kantonen Zürich und Luzern.»