Bund macht Verträge mit Moderna und Co. publik – doch der Antragssteller ist noch nicht zufrieden
Nach langem Hin und Her und diversen juristischen Auseinandersetzungen ist es so weit: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am Mittwochvormittag die bereits abgeschlossenen Verträge mit den Impfstoffherstellern veröffentlicht. Sämtliche Dokumente sind auf der Webseite des BAG aufgeführt. Und das, obwohl sich die Pharmaunternehmen lange gegen die Veröffentlichung gewehrt haben.
Doch wer sich erhoffte, herausfinden zu können, zu welchen Konditionen die Schweiz mit Moderna, Pfizer und Co. verhandelt hat, wird enttäuscht. Passagen zu Preisen, Haftungsbedingungen und Teile der Lieferdetails sind komplett geschwärzt.
Zwar ist es gestattet, heikle Textstellen in den Verträgen zu schwärzen, das BAG und die Impfstoffhersteller haben dabei allerdings «verhältnismässig» vorzugehen. Was darunter genau zu verstehen ist, bleibt Sache des juristischen Ermessens – und ist daher auch anfechtbar. Im vorliegenden Fall stützt sich das BAG auf die «Berufs-, Geschäfts- und Fabrikationshinweise der Hersteller».
Damit zeigt sich Antragssteller Rémy Wyssmann nicht zufrieden: «Genau jene Stellen, die mich und damit auch den Steuerzahler interessieren würden, sind geschwärzt.» Der Anwalt hat sich deshalb entschieden, einen Schlichtungsantrag einzureichen. «Ich will wissen, wer aus welchen Gründen die Schwärzungen verlangt hat. Sind es die Impfstoffhersteller? Oder ist es der Bund?» Klar ist also schon jetzt: Der Streit rund um die Publikation der Verträge geht in eine neue Runde.
Alles startete mit einem Öffentlichkeitsgesuch
Der Publikation ging ein Rechtsstreit voraus, hinter dem der Solothurner Anwalt Rémy Wyssmann steht. Er kämpft seit einem Jahr auf privater Basis für eine Veröffentlichung der Impfstoffverträge. Der Rechtsanwalt und SVP-Kantonsrat aus dem Kanton Solothurn hat gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip beim BAG um den Zugang zu den Verträgen gebeten. Dieser wurde ihm verweigert.
Die Begründung des BAG: Die Beschaffung des Bundes von Covid-Impfstoffen sei noch nicht abgeschlossen und mit der geforderten Offenlegung von Verträgen würden «die wirtschaftspolitischen Interessen der Schweiz in den laufenden und zukünftigen Verhandlungen geschwächt». Dies könne finanzielle Nachteile bei der Impfstoffbeschaffung zur Folge haben.
Öffentlichkeitsbeauftragte gab Wyssmann recht
Diese Argumentation liess Wyssmann nicht gelten. Doch auch ein Schlichtungsverfahren im vergangenen November führte zu keinem Vergleich. Wyssmann hielt an seinen Forderungen fest. Mit Erfolg: In seinen Ausführungen kam der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), Adrian Lobsiger, Anfang dieses Jahres zum Schluss, dass das BAG die betroffenen Unternehmen – also die Impfstoffhersteller – anhören und den «Zugang zu den Verträgen unter Beachtung des Verhältnismässigkeitsprinzips» gewährleisten müsse.
Mittels einer Verfügung hat das BAG erwirkt, die Veröffentlichung der Verträge bis Ende Juni 2022 aufzuschieben und erst im Juli die Hersteller anzuhören, um «das Vorliegen allfällig notwendiger Schwärzungen» zu klären. Die Anhörungen sind unterdessen abgeschlossen, die Impfstoffverträge seit Mittwoch publiziert.