Maskenpflicht ab 1. Klasse und weniger Zuschauer: Tessin verschärft Coronaregeln
Der Tessiner Staatsrat hat am Montag eine Bilanz der epidemiologischen Situation im Kanton gezogen. Die Entwicklung sei nach wie vor besorgniserregend, teilte der Kanton am Dienstag mit. Die Regierung führte daher neue kantonale Massnahmen in Bereichen ein, in denen es viele soziale Kontakte gibt. Damit soll die Ausbreitung der Omikron-Variante gestoppt werden. Von «drastischen Massnahmen» wie Betriebsschliessungen sieht die Regierung dagegen vorerst ab.
Neue Regeln gibt es für den Schulbetrieb: Neu gilt ab der ersten Klasse eine Maskenpflicht. Zudem sollen die Eltern am Tag vor der Rückkehr in die Schule vom kommenden Montag bei ihren Kindern einen Selbsttest durchführen. Fällt dieser positiv aus, sollen die Schüler in der ersten Woche nicht zur Schule gehen, wie es weiter heisst. Die Maskenpflicht gilt bis am 25. Februar
Nur Tribünen dürfen noch besetzt werden
Betroffen von den Massnahmen sind aber auch grosse Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1000 Zuschauern. Sie sind zwar weiterhin erlaubt, es gilt aber die 2G-Pflicht, die Zuschauer müssen eine Maske tragen und sitzen bleiben. Getränke und Speisen dürfen nur in Gastrobetrieben konsumiert werden, in denen die Bundesvorschriften gelten.
Zudem dürfen neu nur noch die Plätze auf der Tribüne besetzt werden, um das Gedränge vor und nach den Veranstaltungen zu verringern. Zudem wird die Anzahl der Zuschauer auf zwei Drittel der maximalen Kapazität der Einrichtungen begrenzt. Diese kantonalen Regelungen bleiben bis zum 16. Januar in Kraft, wie es weiter heisst. (abi)