Verkündet der Bundesrat heute den «Freudentag»? Welche Massnahmen fallen sollen
Der Bundesrat fällt heute Nachmittag entscheidende Beschlüsse zu den Coronamassnahmen. Eine weitgehende Rückkehr zur Normalität zeichnet sich ab, denn die epidemiologische Lage entwickelt sich günstig, da die Omikron-Variante viel mildere Krankheitsverläufe verursacht als Delta. Unterdessen sinkt auch die Zahl der Neuinfektionen, es gibt weniger Spitaleinweisungen und auf den Intensivbetten liegen weniger Covid-Patienten. Kommt es deshalb zum viel beschworenen Freudentag? Die wichtigsten Fragen und Antworten zur heutigen Bundesratssitzung.
1. Was schlägt der Bundesrat vor?
Vor zwei Wochen gab er zwei Varianten in die Konsultation: In der Turbo-Variante wären ab morgen Donnerstag fast alle Massnahmen aufgehoben. Ungeimpfte dürfen wieder Restaurants, Museen oder Fitnesscenter besuchen, die Zertifikatspflicht würde aufgehoben. Die Einschränkungen bei privaten Treffen wären Geschichte. Im öffentlichen Verkehr, in Läden und anderen öffentlichen Innenräumen müsste keine Schutzmaske mehr getragen werden. In der Light-Variante bliebe die Zertifikatspflicht hingegen in Discos, Hallenbädern oder in der Blasmusik bestehen. Dasselbe gilt für intensive Sportaktivitäten. Der Bundesrat hält Variante 1 dann für angemessen, wenn die Spitze der Ansteckungen mit Omikron gebrochen ist. Das ist eigentlich der Fall.
2. Was wollen die Kantone?
Die Mehrheit der Kantone plädiert für Öffnung in einem Schritt. Es ist jedoch gut möglich, dass der Bundesrat einen Mittelweg zwischen den Turbo- und den Light-Lockerungen beschreitet. Zahlreiche Kantone setzen sich nämlich dafür ein, dass die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und teilweise auch in Läden bestehen bleibt. Es scheint wahrscheinlich, dass der Bundesrat auf diese Option setzt und die Maskenpflicht auch in Gesundheitseinrichtungen verlängert – als Überbleibsel der Coronamassnahmen quasi.
3. Wem kommt der Bundesrat damit entgegen?
Mit der Verlängerung der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, in Spitälern, Altersheimen und eventuell Läden trägt der Bundesrat den Bedenken der vulnerablen Personen Rechnung. Diese sehen sich bei den aktuell immer noch sehr hohen Fallzahlen einem hohen Risiko ausgesetzt. In Zügen, Trams oder Bussen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, ansteckenden Personen zu begegnen. Urs Karrer, Vizechef der Covid-Taskforce des Bundes, sagte letzte Woche im Interview mit CH Media, es sei ein Gebot der Menschlichkeit, die vulnerablen Personen weiterhin zu schützen. Er schlägt vor, die Maskenpflicht so lange aufrechtzuerhalten, bis die Zahl der täglich nachgewiesenen Neuansteckungen unter 1000 fällt.
4. Wann hebt der Bundesrat die «besondere Lage» auf?
Würde er Variante 1 in Reinform besiegeln, würde er die Covid-Verordnung zur besonderen Lage per Donnerstag abschaffen. In dieser Verordnung sind die Zertifikats-, die Maskenpflicht und andere Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie geregelt. Gemäss Informationen von CH Media beantragt Gesundheitsminister Alain Berset seinen Ratskollegen aber erst Ende März zur normalen Lage zurückzukehren. Damit stünden wieder die Kantone in der Verantwortung, etwa an Universitäten, Berufsschulen oder Gesundheitseinrichtungen Massnahmen zu erlassen. Allerdings wäre es technisch möglich, zum Beispiel die Maskenpflicht in Zügen, Bussen und Trams weiterhin national zu regeln, zum Beispiel mit Übergangsbestimmungen in der Epidemienverordnung. Die Abkehr von der besonderen Lage bedeutet, dass der Bundesrat das Coronavirus nicht mehr als besondere Gefahr für die öffentliche Gesundheit taxiert. Diese Einschätzung hat viel mit der sinkenden Auslastung der Spitäler zu tun. Die SVP forderte in der Vergangenheit schon mehrfach die sofortige Rückkehr zur normalen Lage.
5. Fallen wirklich alle Coronamassnahmen?
Nein. Die fünftägige Isolation von Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, bleibt vorläufig sicher bestehen. Die Quarantäne- und Homeoffice-Pflicht hingegen hat der Bundesrat schon vor zwei Wochen aufgehoben. Zertifikate werden weiterhin ausgestellt, damit Menschen mit Wohnsitz in der Schweiz in Länder in die Ferien fahren können, die weiterhin ein Zertifikat verlangen.