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Bundesrat spricht ein Machtwort: Pandemie-Verantwortung obliegt nun den Kantonen

Seit der Rückkehr in die normale Lage am 1. April streiten sich Bund und Kantone über die Zuständigkeit in Fragen der Pandemie. Nun verabschiedet der Bund ein Grundlagenpapier, das die Kantone nicht mittragen wollen.

Nun ist es fix: Trotz Widerstand aus den Kantonen will der Bundesrat die Hauptverantwortung für die Coronamassnahmen abgeben. Das hat er in der Sitzung am Mittwoch beschlossen und ein entsprechendes Grundlagenpapier verabschiedet. Dieses soll Zuständigkeiten und Ziele in der Pandemiebekämpfung in der Übergangsphase bis mindestens im Frühling 2023 regeln. Bis dahin ist laut der Landesregierung eine erhöhte Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit notwendig.

Die Kantone weigerten sich, das Papier mitzutragen

Eigentlich, so der Plan des Bundesrates, hätte das Papier von Bund und Kantonen gemeinsam verabschiedet werden sollen. Dabei machten die Kantone nicht mit: Sie äusserten sich in der Vernehmlassung kritisch und weigerten sich, das Papier mitzutragen. Hauptdifferenz zwischen Bund und Kantonen sei die Aufgabenteilung, falls die Infektionszahlen wieder rasch zunehmen, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.

Der Differenzen ungeachtet spricht der Bundesrat nun ein Machtwort. Er beschliesst mit dem Papier, dass nun die Kantone für allfällige Massnahmen wie Isolation, Maskenpflicht oder Zugangsbeschränkungen zuständig sind, ebenso wie für die Koordination untereinander. Dabei stützt er sich auf das Epidemiengesetz: In der normalen Lage, wie sie in der Schweiz seit dem 1. April gilt, obliege die Verantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung den Kantonen.

Ab sofort sind die Kantone für die unliebsamen Massnahmen zuständig

Wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt, hätten die Kantone in den letzten zwei Jahren Kapazitäten und Fähigkeiten aufgebaut, um auf die Entwicklungen der Covid-19-Epidemie in der Schweiz in geeigneter Form zu reagieren: «Es ist an ihnen, sich entsprechend vorzubereiten, sich zu koordinieren und im Bedarfsfall allfällige Massnahmen aufeinander abzustimmen.» Die Befugnisse des Bundes beschränken sich gemäss Epidemiengesetz und Covid-19-Gesetz auf wenige bestimmte Bereiche.

Konkret: auf die Überwachung, den internationalen Personenverkehr und die Versorgung mit Heilmitteln und Impfstoffen. Der Bund beaufsichtigt zudem den Vollzug des Epidemiengesetzes durch die Kantone und gibt Empfehlungen ab.

Für alles andere sind die Kantone zuständig. Insbesondere für die unliebsamen Massnahmen wie Isolation, Maskentragpflicht, Einschränkung von Veranstaltungen und Schliessungen. Zudem müssen die Kantone ausreichende Test- und Spitalkapazitäten sowie Impfangebote bereitstellen.

Kantone wollen mehr Geld für Ausbau der Spitalkapazitäten

Die Kantone fordern vom Bund, bei einer Verschlechterung der epidemiologischen Lage schneller einzugreifen. Dem tritt der Bundesrat mit dem Argument entgegen, für das erneute Ausrufen der besonderen Lage müssten zwei Bedingungen erfüllt sein: dass die Bemühungen der Kantone nicht ausreichen würden, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern; und dass eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit droht.

Zudem erachtet der Bund einen Ausbau der Spitalkapazitäten «nach den Erfahrungen aus den letzten beiden Jahren» als notwendig. Auch das Parlament hat in der Wintersession beschlossen, dass die Kantone die nötigen Spitalkapazitäten bestimmen müssen. Dagegen wehren sich die Kantone: Sie möchten auf eine klare Festlegung des Kapazitätsausbaus verzichten. Zudem fordern sie, der Bund solle sich finanziell stärker am Ausbau der Spitalkapazitäten beteiligen.

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