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Ungeimpfte US-Touristen dürfen weiterhin nicht in die Schweiz einreisen – Branche hofft auf baldige Aufhebung

Im Inland sind mit Maskenpflicht und Isolation die letzten Coronamassnahmen gefallen. Doch für Einreisen in die Schweiz gelten die klare Mehrheit der Staaten weltweit weiterhin als Risikoländer mit entsprechenden Einschränkungen. Das könnte sich auf Druck der Tourismusbranche bald ändern.

Seit drei Wochen ist die Schweiz zurück in der «normalen Lage». Masken sieht man in Geschäften und im öffentlichen Verkehr nur noch vereinzelt. Wer sie trägt, tut dies freiwillig. Ebenso freiwillig ist die Isolation im Falle eines positiven Testresultats.

Denn mit der Rückkehr zur normalen Lage hat der Bundesrat per 1. April diese beiden letzten zuvor noch geltenden Massnahmen aufgehoben. Zumindest im Inland wird Corona von Behördenseite als Krankheit wie jede andere behandelt.

Im grenzüberschreitenden Personenverkehr hingegen ist dies nicht der Fall. Dort hat die Covid-19-Pandemie weiterhin grosse Auswirkungen. Noch immer sind pandemiebedingte Reiseeinschränkungen in Kraft, gestützt auf die Covid-Verordnung.

Die entsprechenden Weisungen des Staatssekretariats für Migration (SEM) zuhanden der Kantone und Grenzkontrollbehörden wurden zuletzt am 21. März aktualisiert – zu einem Zeitpunkt, als sich die Rückkehr zur normalen Lage und die damit verbundene Aufhebung der letzten Massnahmen im Inland per Ende April längst abgezeichnet hat. Sie sind bis heute in Kraft.

Die Zeiten der geschlossenen Grenzen (wie hier am 14. Juni 2020 in Thônex GE) sind vorbei – aber Einschränkungen bleiben
Keystone

Wichtige Herkunftsmärkte der Tourismusbranche betroffen

Betroffen davon sind Reisende aus Staaten, welche das SEM auf seiner Liste mit Risikoländern auflistet. Darauf findet sich die grosse Mehrheit aller Staaten. Nicht Teil der Risikoliste sind lediglich die Schengen- und EU-Mitgliedsstaaten, einige europäische Kleinstaaten und vereinzelte Drittstaaten wie Südkorea, Taiwan, Kuwait oder Chile.

Wer aus einem Risikostaat in die Schweiz einreisen möchte, der muss dafür gewisse Bedingungen erfüllen. Wer weder aus Erwerbsgründen noch aufgrund eines Härtefalls einreist, sondern beispielsweise zu rein touristischen Zwecken, der muss vollständig geimpft sein.

Nationalrat Nicolo Paganini (Mitte/SG)
TBM

Von dieser Regelung betroffen sind auch für den Schweizer Tourismussektor wichtige Herkunftsmärkte wie die USA, Grossbritannien oder Indien. Das Festhalten an den Beschränkungen hat in der Branche für Unmut besorgt. Der Schweizerische Tourismusverband STV, die politische Interessensvertretung der Branche, hat seine Forderungen Ende März in einem Schreiben beim Bundesrat platziert.

STV-Präsident und Mitte-Nationalrat Nicolo Paganini sagt gegenüber CH Media, dass die Reiseeinschränkungen für wichtige Herkunftsländer einen «signifikanten Einfluss» auf die Branche haben. Seinem Verband sei es vor allem wichtig, dass die Regeln den Schweizer Tourismus gegenüber der Konkurrenz in anderen europäischen Ländern nicht benachteiligt werde.

Offenbar stehen die Chancen gut, dass die Schweiz die Einschränkungen bald lockern wird, wie STV-Sprecherin Martina Bieler erklärt:

«Wir haben momentan positive Signale, dass unsere Forderungen erhört wurden.»

Ähnlich klingt es bei Schweiz Tourismus, der zu knapp 60 Prozent vom Bund finanzierten Organisation zur Tourismusförderung. Man stehe in engem Austausch mit den Behörden und unterstütze deren Bestrebungen, auch die letzten Einreisebeschränkungen für Gäste aus den wichtigen Herkunftsmärkten aufzuheben, sagt Sprecher André Aschwanden. Diesbezüglich seien momentan Anstrengungen zur Lösung im Gange.

SEM: «Nur kleine Personengruppe betroffen»

Die Schweiz orientiere sich bezüglich Einreisebestimmungen wie schon während der ganzen Pandemie an der EU, heisst es beim SEM. Deren Behörden und jene der EU-Mitgliedsstaaten beobachteten die pandemische Lage sehr genau und seien «stetig bestrebt, die Reisebeschränkungen soweit wie möglich aufzuheben».

Über den möglichen Zeitpunkt einer vollständigen Aufhebung der Restriktionen wolle man nicht spekulieren, sagt das SEM. Und ergänzt, dass die Einreisebeschränkungen nur noch eine kleine Personengruppe betreffe, da insbesondere Ausnahmen für Geimpfte, Genesene, Minderjährige und Personen in einer Härtefallsituation bestehen würden.

Detaillierte Angaben zur Anzahl Personen, welche aufgrund der Covid-bedingten Einschränkungen an der Grenze zurückgewiesen werden, hat man weder beim Bundesamt für Grenzsicherheit (BAZG) noch bei der Kantonspolizei Zürich, welche die Grenzkontrollen am Flughafen Zürich durchführt. Die Fluggesellschaft Swiss spricht lediglich davon, dass die Unvollständigkeit bei den Reisedokumenten vereinzelt noch zur Verweigerung der Beförderung führen könne.