309 Strafverfahren, mehr als 30 Millionen Franken Deliktsumme: Staatsanwaltschaft und Polizei brauchen mehr Personal
Vielen Selbstständigerwerbenden ging es während der Coronakrise schlecht. Um die wirtschaftlichen Einbussen während der Pandemie abzufedern, haben Bund und Kantone Unterstützungsmassnahmen wie Entschädigungszahlungen bereitgestellt. Diese schnelle Nothilfe war ein wichtiger Bestandteil zur Milderung der wirtschaftlichen Einbussen, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Freitag.
Weil die Beantragung von Entschädigungszahlungen damals bewusst einfach und unbürokratisch gestaltet wurde, sei dem Regierungsrat klar gewesen, dass in diesem Zusammenhang auch Missbrauch stattfinden wird, heisst es im Schreiben weiter. Im Interesse der ehrlichen Kreditnehmer habe man dieses Risiko aber in Kauf genommen.
Letzte Verfahren gehen wohl erst 2025 ein
Während die Staatsanwaltschaft Aargau im November 2021 noch von geschätzten rund 400 Betrugsverfahren ausging, sind heute 309 Strafverfahren im Zusammenhang mit ungerechtfertigten Bezügen von Corona-Hilfsgeldern hängig. Die kumulierte Deliktsumme belaufe sich aktuell auf rund 31,2 Millionen Franken.
Bis Ende März 2023 konnte die Staatsanwaltschaft 84 Strafverfahren abschliessen. Bei diesen Verfahren handelt es sich laut der Mitteilung weitgehend um einfache und damit rasch bearbeitbare Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft gehe heute davon aus, dass es noch bis 2025 dauern dürfte, bis auch die letzten Verfahren eingehen werden.
Darüber hinaus habe man bei der Bearbeitung der Verfahren festgestellt, dass mehrere Faktoren den Arbeitsaufwand für die einzelnen Fälle erhöhen. Dies sei etwa darin begründet, dass bei nahezu allen Covid-19-Betrugsverfahren zusätzlich Konkursdelikte im Zusammenhang mit einer oder gar mehreren Unternehmungen festgestellt wurden, was umfangreiche zusätzliche Ermittlungshandlungen zur Folge habe.
Konkret führt die Staatsanwaltschaft folgende Faktoren an:
Bei rund 70 Prozent aller Verfahren sind neben den Vorwürfen im Zusammenhang mit den Covid-19-Hilfsleistungen noch weitere Delikte abzuklären. Diese reichen von einfachen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz über Konkursdelikte bis hin zu anderen Vermögens- oder Betäubungsmitteldelikten. Dies mache auch der Einsatz von entsprechenden Stellen notwendig.
Der Anteil der Verfahren, in denen mehrere Personen als beschuldigte Personen geführt werden, ist mit rund 40 Prozent deutlich höher als erwartet.
Infolge des hohen Anteils von beschuldigten Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist bei deutlich mehr Verfahren als erwartet auch die Landesverweisung Verfahrensthema.
Weitere 1,5 Millionen Franken für Verfahrensbearbeitung
Aus diesen Gründen würde sich die Bearbeitung der Verfahren weitaus aufwendiger gestalten als zuvor angenommen. Der ursprünglich angestrebte Zeitplan zum Abschluss der Covid-19-Verfahren sei mit den aktuellen Ressourcen nicht realistisch, so die Staatsanwaltschaft. Sie beantragt im Zusammenhang mit dem Verpflichtungskredit darum eine Verlängerung der Bearbeitungsdauer bis Ende Juni 2026.
Für die Bearbeitung der Verfahren hatte der Grosse Rat im Januar 2022 einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 3,1 Millionen Franken beschlossen. Die Staatsanwaltschaft beantragt nun, diesen Kredit um einen Zusatzkredit von 1,505 Millionen Franken auf 4,605 Millionen Franken zu erhöhen.
Mit dem Zusatzkredit soll einerseits die Verlängerung der geplanten Stellenbesetzung bis Mitte 2026 ermöglicht werden, andererseits aber die ursprünglich vorgesehenen 7 Projektstellen auf 4,6 reduziert werden. Gegenüber dem ursprünglichen Kreditantrag würden somit nur noch 7,6 statt 10 Projektstellen beantragt. (luk)