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Nach Abfuhr im Nationalrat: Parlament hält Druck auf Bundesrat aufrecht – mit über vierzig Vorstössen

Auf den Bundesrat wartet viel Arbeit: Während der ausserordentlichen Session haben die Politikerinnen und Politiker zahlreiche Vorstösse eingereicht. Druck machen vor allem jene Parteien, welche die CS-Notkredite abgelehnt haben.

Keine zwei Tage hat sie gedauert, die ausserordentliche Session zur CS-Übernahme. Doch mit dem Nein des Nationalrats zu den 109 Milliarden Franken, die der Bund als Garantien zur Bankenrettung versprochen hat, ist die Sache noch längst nicht gegessen. Der Bundesrat hat in den kommenden Wochen und Monaten noch einiges zu analysieren, zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten.

Bereits angenommen haben die Räte am Dienstag und Mittwoch zehn Postulate aus den Kommissionen. Darin fordern die Parlamentarier den Bundesrat auf, mögliche Gesetzesänderungen oder andere Massnahmen zu prüfen. Unter anderem soll die Landesregierung aufzeigen, wo «die gesetzlichen Grundlagen und Grenzen des Notrechts» liegen, wie praktisch, wirksam und sinnvoll die aktuelle «Too big to fail»-Regulierung ist und ob eine Möglichkeit besteht, die Führungsorgane der Credit Suisse zur Verantwortung zu ziehen. Ebenfalls soll der Bundesrat in einem Bericht darlegen, wie eine allfällige neue Boni-Regelung aussehen könnte, was eine Erhöhung der Eigenkapitalquote bringen würde und welche Folgen die Einführung eines Trennbankensystems für den Schweizer Bankenplatz hätte.

Eine Partei hat besonders viele Vorstösse eingereicht

Doch damit nicht genug: Während der beiden ausserordentlichen Sessionstage haben Mitglieder von National- und Ständerat über vierzig weitere Vorstösse formuliert, die erst noch vom Bundesrat beantwortet und in den Räten behandelt werden müssen. Während sich jene Parteien, die den CS-Krediten zugestimmt haben, mit Vorstössen zurückhielten, waren die Grünen, die SP und die SVP besonders fleissig.

So haben etwa die Grünen nicht weniger als 16 Motionen, Interpellationen und parlamentarische Initiativen eingereicht. Ein paar Beispiele: Grünen-Präsident Balthasar Glättli will «das Schweizer Geschäft der ehemaligen Credit Suisse aus der UBS herauslösen und in eine gemeinwohlorientierte Klimabank transformieren». Seine Parteikollegin Franziska Ryser verlangt, dass der Bund bei der Gewährung von Staatsgarantien auch Auflagen zur Nachhaltigkeit machen kann. Und in einer Fraktionsmotion fordern die Grünen die Einführung eines Trennbankensystems für systemrelevante Banken.

Parteipräsidenten unter sich: Marco Chiesa (SVP) und Balthasar Glättli (Grüne).
Bild: Alessandro Della Valle/Keystone

Auch die SVP hält das Finanzdepartement von Karin Keller-Sutter auf Trab. In zehn – teils in beiden Räten eingereichten – Vorstössen verlangt die Partei unter anderem, dass die Mehrheit der Verwaltungsratsmitglieder von systemrelevanten Banken den roten Pass besitzt und in der Schweiz wohnt. Zudem fordert die SVP, dass der Bundesrat dafür sorgt, dass es keine Schweizer Banken mehr gibt, die zu gross sind, um sie in Konkurs gehen lassen zu können.

Was geschieht mit den Mitarbeitenden?

Ein Fokus der Sozialdemokraten liegt derweil auf den Boni. Die SP-Vertreterinnen und -Vertreter im Ständerat haben dazu eine Motion mit dem Titel «Keine Bonuszahlungen für systemrelevante Banken» unterzeichnet. Ähnliche – wenn auch weniger absolut formulierte – Vorstösse haben auch die SVP und die FDP eingereicht. Dabei geht es um eine «Limitierung» respektive «Regelung» der variablen Vergütungen im Bankenwesen. Weiter fordert SP-Nationalrätin Gabriela Suter, dass systemrelevante Banken für die implizite Staatsgarantie eine Abgeltung zahlen müssen – so wie das für die Kantonalbanken bereits heute Pflicht ist.

Aus der Mitte wiederum ist eine Motion eingegangen, wonach der Bundesrat «alle möglichen Massnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze in der Schweiz» prüfen soll. Die Grünliberalen haben darauf verzichtet, Vorstösse einzureichen.

Über die Anliegen der Parteien könnten die Räte bereits in der Sommersession im Juni befinden. Voraussetzung dafür ist, dass der Bundesrat die Vorstösse bis dahin beantwortet. Das geschieht gemäss Parlamentsgesetz «in der Regel bis zum Beginn der nächsten ordentlichen Session».