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Einbruchversuch: Wirt des «Gault-Millau»-Restaurants Pinte findet Täter – die Polizei ist nicht begeistert

Zwei Jugendliche versuchten am Wochenende, ins Kühllager des Restaurants Pinte in Baden-Dättwil einzubrechen. Wirt Patrick Troxler suchte die beiden daraufhin auf Facebook mit einem unverpixelten Bild. Ist das überhaupt legal? 

In Dättwil versuchten am Wochenende zwei Einbrecher in spe, ins Kühllager des Restaurants Pinte einzudringen, und wurden dabei einer Überwachungskamera fotografiert. Wirt Patrick Troxler, dessen Restaurant seit Jahren von «Gault-Millau» ausgezeichnet wird, hatte sie erst kurz zuvor installiert, weil Einbrecher schon Tage zuvor versucht hatten, Material zu entwenden. Troxler hat sogar Warnplakate aufgehängt. Diese haben die beiden Jugendlichen aber offensichtlich nicht abgeschreckt.

Die Bilder der Aufnahme hat Patrick Troxler daraufhin auf die Facebook-Seite des Restaurants gestellt – unverpixelt. Doch ist das legal? «Durch die Veröffentlichung der Bilder wurde keine strafrechtlich relevante Handlung begangen», erklärt Kapo-Mediensprecherin Corina Winkler. Allerdings könne eine Persönlichkeitsverletzung im Sinne von Art. 28 ZGB ff. erfüllt sein, so Winkler weiter. Dies müsste aber gerichtlich geprüft werden.

Corina Winkler betont zudem, dass die Öffentlichkeitsfahndung in die Kompetenzen der Polizei gehöre. «Wir erachten diese Form der privaten Fahndung als problematisch.» Solche Fälle sollen immer der Polizei gemeldet werden.

Könnte die öffentliche Fahndung auf eigene Faust gar rechtliche Konsequenzen haben? «Im konkreten Fall hängt es davon ab, ob die betroffenen Personen eine Persönlichkeitsverletzung durch den Wirt geltend machen. Dies müsste auf zivilrechtlichem Weg geschehen», so Winkler weiter.

Patrick Troxler möchte seinerseits von einer Anzeige absehen. «Schliesslich sind wir alle mal jung gewesen» und hätten Fehler begangen, sagte er Tele M1.