Strassenbau-Streit in Aarburg könnte kantonale Gesetzesänderung auslösen
Die Oltnerstrasse in Aarburg ist der Autobahnzubringer für den Raum Olten und das Niederamt. Täglich verkehren dort rund 26’000 Fahrzeuge, zu Spitzenzeiten gibt es lange Staus. Im September 2022 hat der Grosse Rat einen Verpflichtungskredit von 36,6 Millionen Franken genehmigt – der Kanton zahlt 27,7 Millionen, auf die Gemeinde Aarburg entfallen 8,9 Millionen. Allenfalls steuert der Bund im Rahmen des Agglomerations-Programms noch 7,5 Millionen Franken bei.
Gemäss dem kantonalen Strassenbauprogramm ist der Baustart an der Oltnerstrasse im vierten Quartal 2024 vorgesehen. Mit der Umgestaltung wird die Busspur verlängert, der Platz dafür wird durch den Abbruch von Gebäuden geschaffen. Zudem wird ein neuer Mehrzweckstreifen erstellt, zwei neue Lichtsignalanlagen erstellt und parallel zur Strasse ein Veloweg gebaut. Schliesslich ist eine Baumallee geplant und ein lärmarmer Strassenbelag wird eingebaut.
Das Projekt war heftig umstritten, die Gruppierung «Gesunde Finanzen Aarburg» forderte mehrfach, die Bevölkerung müsse über den Gemeindebeitrag abstimmen können. Die Gruppierung, der auch der ehemalige Aarburger Gemeindeammann Paul Sutter angehört, scheiterte aber mit einer Beschwerde beim Rechtsdienst des Regierungsrats und beim Verwaltungsgericht.
Projektgegner sehen Basisdemokratie ausgehebelt
Für die Projektgegner ist es unverständlich, dass der Anteil von 9 Millionen Franken, den Aarburg an die Sanierung zu leisten hat, der Gemeindeversammlung nicht vorgelegt wurde. Das Gemeindegesetz verlange nämlich, dass Verpflichtungskredite ohne Ausnahme der «Gmeind» unterbreitet werden müssten. Im Strassengesetz heisse es, über Kredite zu Lasten der Strassenrechnung entscheide der Grosse Rat – der lokale Beitrag könne im Gemeindebudget genehmigt werden.
Paul Sutter hat den Entscheid des Verwaltungsgerichts zwar akzeptiert, wonach das Vorgehen des Kantons im Fall der Oltnerstrasse korrekt war. Er hält aber fest: «Es wurde von der Bevölkerung als demokratieverletzend empfunden, dass an der Gemeindeversammlung nicht über den Verpflichtungskredit abgestimmt werden konnte.» Und er kritisiert: «Wer weiss schon, dass bei Kantonsstrassenprojekten das Strassengesetz dem Gemeindegesetz vorgeht?»
Regierung und Ammänner-Präsident reagieren positiv
Die wenigsten Grossräte wüssten darüber Bescheid, sagt Sutter – deshalb verlangt er in einem Brief an den Regierungsrat, die beiden Gesetze besser aufeinander abzustimmen. «Man sollte doch davon ausgehen können, dass unsere Gesetze und Verordnungen auch für den Normalbürger verständlich und nachvollziehbar sind», schreibt er. Dies könnte man aus seiner Sicht erreichen, indem im Gemeindegesetz für solche Fälle auf das Strassengesetz hingewiesen würde.
Inzwischen hat Bau- und Verkehrsdirektor Stephan Attiger das Schreiben von Paul Sutter beantwortet. Er hält fest, die Gemeindeabteilung des Innendepartements habe die Anfrage aus Aarburg auf die Pendenzenliste genommen. Die Abteilung werde im Rahmen der nächsten Revision prüfen, «ob das Gemeindegesetz gemäss Ihrem Vorschlag ergänzt werden kann», schreibt Attiger an Sutter.
Hans-Ulrich Schär, der aktuelle Stadtpräsident von Aarburg, unterstützt das Anliegen ebenfalls. Er hat SVP-Grossrat Patrick Gosteli, den Präsidenten der Gemeindeammänner-Vereinigung, über die Anregung seines Vorgängers orientiert. Gosteli reagiert positiv: «Bei erster Betrachtung erscheint der Lösungsansatz absolut plausibel und einfach umsetzbar», schreibt er in einem Mail an Schär.