Der Kanton verbietet einen Fussgängerstreifen in Uerkheim – Gemeinderat ist «irritiert»
«Für uns ist es schon ein bisschen irritierend», sagt Herbert Räbmatter, Gemeindeammann von Uerkheim. Den jüngsten Entscheid der kantonalen Abteilung Tiefbau kann er nicht nachvollziehen. Es waren besorgte Eltern, die auf den Gemeinderat zukamen und sich einen Fussgängerstreifen bei der Bushaltestelle Post wünschten. Bislang müssen Kinder auf ihrem Schulweg die Kantonsstrasse ohne sicheren Übergang queren. Räbmatter kennt die 50er-Strecke gut: «Man ist geneigt, dort aus Richtung Bottenwil kommend etwas zu schnell zu fahren.» Umso wichtiger wäre es ihm, dass ein Fussgängerstreifen und auch ein Schild, das auf diesen hinweist, erstellt werden.
Doch der Antrag wurde nun vom Kanton abgelehnt. Die Voraussetzungen für das Markieren eines Fussgängerstreifens mit dem damit verbundenen Vortrittsrecht zu Gunsten des Fussverkehrs seien nicht gegeben. Der Kanton bezieht sich dabei auf die Ergebnisse einer mehrmonatigen Fussgängerzählung vor Ort. «Laut Schweizer Norm (SN) 40241 – sie ist in der gesamten Schweiz verbindlich – reichen die ermittelten Fussgängerfrequenzen für das Markieren eines Fussgängerstreifens nicht aus», liess er die Gemeinde wissen. So müssten etwa in den fünf meistgegangenen Stunden mindestens 100 Strassenquerungen stattfinden.
Das ist in Uerkheim nicht der Fall. Der Gemeinde sind nun die Hände gebunden. «Uns bleibt nichts anderes übrig, als den Entscheid zu akzeptieren», so Räbmatter. Er hoffe, dass nicht erst ein Unfall passieren müsse, bis der Kanton doch noch zustimmt. (pbr)