Die Grundgebühr für Abfall soll in Oftringen um 50 Prozent sinken
Die Gesamtrevision Nutzungsplanung beschäftigt die Gemeinde Oftringen weiter. Zwar wurde das Werk am 29. März im zweiten Anlauf von den Stimmberechtigten genehmigt, allerdings gab es damals auch drei Rückweisungsanträge, die inzwischen behandelt wurden. Konkret ging es um Rückweisungen in den Bereichen Mehrlängen- und Mehrhöhenzuschlag, Wildtierkorridor und Spezialplan Hochwasserschutz.
In der Broschüre zur Gemeindeversammlung vom 8. September heisst es, dass der Kanton die Rückweisungsanträge geprüft hat. Gemäss Abteilung Raumentwicklung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt sei der Rückweisungsantrag zum Wildtierkorridor nicht genehmigungsfähig. Die anderen beiden hingegen schon. Diese wurden dann auch öffentlich aufgelegt, worauf sechs Einwendungen eingingen. Auf zwei davon konnte der Gemeinderat nicht eintreten, «da die Begehren nicht Gegenstand der öffentlich aufgelegenen Auflagen waren», heisst es in der Vorlage.
Aeschenbach aus Hochwasser-Freihaltezone entfernt
Zum Mehrhöhen- und Mehrlängenzuschlag stellte Konrad Troxler an der Gemeindeversammlung vom 29. März einen Antrag. Überschreitet die Gebäudelänge das festgelegte Mass, erhöht sich der zugehörige kleine Grenzabstand um einen Viertel der Mehrlänge, maximal jedoch um 4 Meter. Und: Wird im Rahmen von Arealüberbauungen die zulässige Fassadenhöhe überschritten, erhöht sich der Grenzabstand gegenüber Nachbargrundstücken um die Hälfte der Mehrhöhe. Der Gemeinderat unterstützt diesen Antrag und empfiehlt ihn zur Annahme. Ebenso den Antrag zum Spezialplan Hochwasser von Stefan Mumenthaler. Dieser bezweifelte die Richtigkeit der festgelegten Freihaltezone und verlangte, dass diese im Gebiet Aeschenbach vom Kanton nochmals überprüft wird. Inzwischen hat der Kanton dem Planungsbüro die aktuellen Geodaten mit der Fläche, die im Kulturlandplan als Freihaltezone Hochwasser festzulegen ist, zugestellt. Darin ist die bestrittene Fläche entlang des Aeschenbachs im Bereich des Aeschenbach-Hofs nicht mehr enthalten.
Der Rückweisungsantrag zum Wildtierkorridor, den Reto Däster gestellt hatte, ist nicht genehmigungsfähig und «kann nicht zur Beschlussfassung vorgelegt werden», wie es in der Broschüre heisst. Der Kanton Aargau hält in seinem Vorprüfungsbericht fest, dass es sich beim Wildtierkorridor um «ein sehr hoch zu gewichtendes öffentliches Interesse von nationaler Bedeutung» handelt. Abklärungen zwischen dem Kanton und der Gemeinde Oftringen hätten ergeben, dass die Lage und Ausdehnung des Wildtierkorridors und der Wildtierbrücke bereits mit den Kantonen Aargau, Solothurn und dem Bundesamt für Strassen (Astra) festgelegt wurde und dass der festgelegte Ort der optimale Standort darstelle.
40 Franken Reduktion auf Grüngut-Jahresvignette
Erfreulicher für die Stimmberechtigten dürfte das nächste Traktandum sein. Der Gemeinderat legt der Gemeindeversammlung eine Anpassung des Gebührentarifs im Reglement über die Abfallentsorgung vor. Trotz einer Senkung der Grundgebühr per Anfang 2018 von Fr. 41.50 auf 30 Franken und moderaten Anpassungen der verbrauchsabhängigen Gebühren erzielt die sogenannte Spezialfinanzierung Abfallwirtschaft jährliche Ertragsüberschüsse von zeitweise über 100’000 Franken und weist inzwischen ein Vermögen von knapp 1,3 Mio. Franken aus. Gemäss Gemeinderat besteht hier Handlungsbedarf, zumal in den nächsten Jahren keine wesentlichen Investitionen vorgesehen seien und eine Vermögenszunahme nicht zweckmässig sei. Daher sei eine Gebührensenkung angebracht. Konkret schlägt der Gemeinderat vor, die Grundgebühr von heute 30 Franken auf 15 Franken zu reduzieren. Ebenso günstiger, wenn auch nicht in diesem Ausmass, werden die Kehrichtsäcke. Zehn 35-Liter-Säcke sollen neu noch 18 Franken statt 22 Franken kosten. Um 40 Franken auf 140 Franken gesenkt werden soll auch die Grüngut-Jahresvignette.
Mit der Anpassung der Gebühren erwartet der Gemeinderat jährliche Aufwandüberschüsse in der Spezialfinanzierung Abfallwirtschaft von durchschnittlich 85’000 Franken. Es würde entsprechend ein Vermögensabbau stattfinden. «Doch selbst dann dürfte die Spezialfinanzierung in zehn Jahren noch über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um allfällige Investitionen tätigen oder weitere Mindereinnahmen auffangen zu können», hält die Behörde fest.
Zur Diskussion stehen an der Gemeindeversammlung auch das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. März 2022 sowie drei Einbürgerungsgesuche. Zum Schluss folgt das Traktandum Verschiedenes und Umfrage.