Die Kantonspolizei Aargau erwischt zwei Mal Einbrecher in flagranti
Am Freitagnachmittag, kurz vor 16 Uhr, war eine Patrouille der Kantonspolizei Aargau im Bereich der Hauptstrasse in Zetzwil unterwegs. Auf einem Vorplatz eines Einfamilienhauses stellte die Patrouillenbesatzung eine verdächtige Person fest, welche sie in der Folge einer Personenkontrolle unterzog.
Während dieser Personenkontrolle kam die Bewohnerin des Hauses sowie eine zweite, unbekannte Person aus dem Haus.
Vor Ort getätigte Abklärungen ergaben, dass sich die Bewohnerin im Garten ihres Einfamilienhauses aufhielt. In dieser Zeit drangen drei Personen durch die unverschlossene Haupteingangstüre in das Objekt ein. Als sich die Bewohnerin wieder in das Haus begab, stellte sie eine unbekannte, männliche Person im Erdgeschoss sowie eine zweite im Obergeschoss fest. Einer dritten Person gelang, trotz sofort eingeleiteter Fahndung, die Flucht.
Bei den beiden angehaltenen Personen handelt es sich um rumänische Staatsangehörige, beide 20 Jahre alt und ohne festen Wohnsitz in der Schweiz.
Nachbar reagiert und ruft die Polizei
In der Nacht auf Samstag kam es zudem zu einem Einbruchdiebstahl in Menziken. Eine Drittperson nahm einen lauten Schlag sowie weitere Geräusche bei einer Nachbarsliegenschaft an der Wittmeristrasse in Menziken wahr. Da der Melder wusste, dass die Nachbarn ferienabwesend sind, verständigte er sofort die Polizei. Mehrere Patrouillen der Regionalpolizei Aargau Süd sowie der Kantonspolizei Aargau verschoben sich umgehend vor Ort.
Am Tatort angekommen, umstellten die Einsatzkräfte das Gebäude. Dabei stellten sie ein aufgebrochenes Fenster fest sowie hörten Geräusche aus dem Innern des Objektes. Bei der anschliessenden Innenkontrolle des Einfamilienhauses konnte eine männliche Person im ersten Obergeschoss festgestellt und arretiert werden.
Bei der angehaltenen Person handelt es sich um einen 42-jährigen Kosovaren, ohne festen Wohnsitz in der Schweiz. Dieser dürfte sich zudem illegal in der Schweiz aufhalten.
Alle drei angehaltenen Personen wurden zwecks weiteren Abklärungen inhaftiert. Die Staatsanwaltschaft eröffnete in beiden Fällen eine Strafuntersuchung.