Die Revision des Steuergesetzes ist eine Investition in die Zukunft
Am 15. Mai stimmen wir Aargauerinnen und Aargauer über die Revision des Steuergesetzes ab. Dieses sieht vor, die Gewinnsteuern für Unternehmen gestaffelt über drei Jahre zu senken. Gleichzeitig soll der Krankenkassenprämienabzug für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erhöht werden – erstmals seit über 20 Jahren.
Die Berechnungen des Kantons zeigen, dass die Steuererträge in den nächsten Jahren für die Gemeinden insgesamt steigen. Nach anfänglichen Bedenken stehen die Gemeinden heute denn auch hinter der Revision. Dies, weil sie in Verhandlungen mit dem Regierungsrat namhafte Entlastungen erreichen konnten (Lastenverschiebungen zum Kanton, Steuerfussabtausch, Etappierung des Vorhabens).
In einem Interview stellte sich Zofingens Frau Stadtammann in dieser Zeitung kürzlich gegen das Vorhaben. Man wisse noch nicht, wie man den Steuerausfall von einer Million Franken einsparen könne. Diese Aussage kann nicht unwidersprochen bleiben. Sie lässt die Gesamtsicht vollkommen ausser Acht.
Unbestritten ist, dass aus einer statischen Betrachtungsweise heraus kurzfristig Steuermindereinnahmen anfallen. Allerdings betragen diese gemäss neusten Zahlen für das Jahr 2022 nicht eine Million, sondern rund 657 000 Franken – und dieser Betrag ist freilich im Jahresbudget der Stadt Zofingen bereits einkalkuliert. Entsprechend weiss der Stadtrat präzise, wo die Steuerausfälle kompensiert werden.
Zofingen erzielte im Jahr 2021 einen substanziellen Ertragsüberschuss von 5,1 Millionen Franken, und auch 2022 wird mit einem Überschuss von 1,9 Millionen gerechnet (inkl. Revision StG). Unsere Stadt verkraftet das neue Steuergesetz demnach durchaus. Überdies darf Zofingen laut Prognose der kantonalen Steuerverwaltung im Vergleich zu 2021 mit höheren Steuereinnahmen rechnen: im 2023 plus 1,4 Prozent, im 2024 plus 3,7 Prozent, im 2025 plus 5,5 Prozent. Warum? Weil in dieser Betrachtungsweise die dynamischen Effekte, also die positive Entwicklung dank der Gesetzesrevision, mit einberechnet sind. Selbstverständlich sind Prognosen stets mit Unsicherheiten behaftet, aber dynamische Effekte sind eine Tatsache und in der Wirtschaft Realität. Die Berechnungen des Kantons sind plausibel und realistisch, das zeigen die vergangenen Steuergesetzrevisionen (1998, 2006, 2012). Sie haben allesamt zu höheren Steuereinnahmen geführt. Auch damals sagten die Gegnerinnen allerlei Negativszenarien voraus.
Fakt ist, dass Unternehmen ihre Standortentscheidungen und zusätzliche Investitionen massgeblich von einem attraktiven Steuerfuss abhängig machen. Neben möglichen Neuansiedlungen ist auch entscheidend, wo ein am Ort ansässiges Unternehmen seine Gewinne ausweist. Hat ein Betrieb in der Schweiz mehrere Standorte, so ist es ein Einfaches, den Gewinn in einen Kanton mit tieferen Steuern zu verschieben.
Die Steuergesetzrevision lässt den Aargau mit seinen Firmensteuersätzen vom aktuell drittletzten Platz wieder ins Mittelfeld der Kantone vorrücken. Das stärkt den Wirtschaftsstandort Aargau, löst Investitionen aus, sichert und schafft neue Arbeitsplätze. Vom neuen Steuergesetz profitieren Einzelpersonen und Familien, Unternehmen und Gemeinden – also wir alle.
Sabina Freiermuth, Grossrätin und Parteipräsidentin FDP Aargau