Archivbild (2017) Raphael Nadler
Die Stadtkirche und andere Liegenschaften der Stadt werden nicht mehr beleuchtet
Permanente Aussen- oder Fassadenbeleuchtungen sind gesetzlich verboten.
Um diesem Umstand Rechnung zu tragen und um Strom einzusparen, hat die Stadt Zofingen die Aussenbeleuchtung ihrer Liegenschaften abgeschaltet oder mit Bewegungsmeldern ausgerüstet. In Absprache mit der Reformierten Kirchgemeinde wird künftig auch auf die Beleuchtung der Stadtkirche verzichtet. Dadurch wird nicht nur Strom eingespart, sondern zu Gunsten von Mensch und Tier auch die Lichtverschmutzung des Nachthimmels reduziert. Bei speziellen Anlässen können die sieben Scheinwerfer zur Beleuchtung der Kirche wieder eingeschaltet werden. Am Weihnachtsmarkt der Sinne wird der Kirchturm auch in diesem Jahr kunstvoll erleuchtet.