
Ein Mitarbeiter einer Aargauer Firma ist wegen Diebstahls von 541.70 Franken per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Dabei war alles anders. © KEYSTONE
«Diebstahl» entpuppt sich als Rechenfehler – eine Blamage für das Aargauer Obergericht
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