Parlament soll in Zukunft auch virtuell tagen können
Auf dem Höhepunkt der Coronakrise 2020 strich das Parlament die Fahnen, brach die Frühjahrssession ab und schränkte die Kommissionstätigkeit ein. In Zukunft wollen die Parlamentarier nun besser gewappnet sein. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) hat zu diesem Zweck eine Gesetzesänderung vorbereitet. Diese soll die rechtlichen Grundlagen für virtuelle Sessionen schaffen. Dies teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.
Nicht nur Pandemien, sondern auch andere Naturkatastrophen könnten verhindern, dass das Parlament zusammentreten kann, befürchtet die Kommission. Sie sieht deshalb Handlungsbedarf. Bei regionalen Ereignissen könne es sinnvoll sein, einzelne Ratsmitglieder mit technischen Hilfsmitteln zur Session zuzuschalten. Komplett virtuelle Sessionen sieht die SPK-N nur als letzte Ausweichmöglichkeit.
Keine gerichtliche Kontrolle von Notverordnungen
Weiter sollen ausserordentliche Sessionen unter bestimmten Bedingungen unverzüglich einberufen werden können. Voraussetzung wäre nach dem Willen der Kommission, dass dies von einem Viertel der Mitglieder eines Rates oder dem Bundesrat verlangt wird. In bestimmten Situationen sollen ausserdem die Fristen für parlamentarische Initiativen und Motionen verkürzt werden. Dies alles dient laut SPK-N dem Zweck, dass das Parlament rasch agieren kann. Auf organisatorischer Ebene soll die Verwaltungsdelegation durch eine auf vier Jahre fest gewählte Verwaltungskommission ersetzt werden.
Zur gewünschten Stärkung des Parlaments gehört auch, dass der Bundesrat Entwürfe für Notverordnungen künftig immer den parlamentarischen Kommissionen zur Konsultation vorlegen muss. Auf eine juristische Kontrolle von Notverordnungen durch ein Gericht will die SPK-N aber verzichten. Die sogenannte Normenkontrolle wurde mit 19 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung verworfen. Die Vorlage wird nun dem Bundesrat für eine Stellungnahme übergeben und soll in der Frühjahrssession im Nationalrat behandelt werden.