Erster Vogelgrippefall bei einem Wildvogel im Kanton Aargau
Eine Möwe im Gemeindegebiet Döttingen verhielt sich neurologisch auffällig, sie drehte sich im Kreis. Als der Veterinärdienst des Kantons Aargau davon Meldung erhielt, wurde er aktiv. Eine externe Laboruntersuchung bestätigte: Der Vogel wurde positiv auf Aviäre Influenza (Vogelgrippe) getestet. Ein Tierarzt hat das Tier daraufhin eingeschläfert.
Diesen Winter ist das nun der erste Fall eines erkrankten Wildvogels im Kanton Aargau, wie das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Freitag mitteilt. In anderen Kantonen sind bereits mehrere Fälle des Vogelgrippevirus aufgetreten. Daher hat auch der Bund bereits im letzten November die gesamte Schweiz zum Vogelgrippe-Kontrollgebiet erklärt.
Durch die angeordneten Schutzmassnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindert werden. Der aktuelle Fall mache die Bedeutung der Einhaltung dieser Massnahmen deutlich, schreibt das DGS. Zusätzliche Massnahmen seien aber zurzeit nicht vorgesehen.
Kontakt des Hausgeflügels mit Wildvögeln verhindern (Netz über Auslauf oder nur in geschlossenen Bereichen halten, Futter- und Tränkestellen vor Wildvögeln sichern).
Hühner getrennt von Gänsen, Enten und Straussen halten.
Hygieneschleusen einrichten und Zutritt zur Tierhaltung beschränken.
Verdächtige Symptome sofort der Tierärztin oder dem Tierarzt melden.
Vorsicht beim Fund von kranken, verletzen oder toten Wildvögeln
Der Vogelgrippevirus, der aktuell unter den Tieren umgeht, ist nach heutigem Kenntnisstand nur in äusserst seltenen Fällen und bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar. Trotzdem sollten Wildvögel grundsätzlich nicht angefasst werden. Wer einen kranken, verletzten oder toten Wildvogel findet, sollte diesen nicht selbstständig einfangen oder zum Tierarzt bringen, sondern umgehend die Jagdaufsicht verständigen. Diese entscheidet dann, ob der Vogel getestet wird. Welche Jagdaufsicht zuständig ist, lässt sich über die Gemeinde oder Jagdrevierkarten des Kantons herausfinden. (phh)