Kurioser Asylfall: Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit stellt Asylgesuch – und wird vorläufig aufgenommen
Während die politische Debatte über Asylsuchende zuweilen hochtourig und holzschnittartig verläuft, führt das Staatssekretariat für Migration präzise Buch: Wie viele Asylgesuche aus welchen Ländern wurden eingereicht, wie viele Menschen erhielten Asyl, wie viele wurden an Dublin-Staaten überstellt? Das und vieles mehr hält die Behörde fest.
Aus der Statistik geht hervor, dass ab und zu auch Menschen aus unseren Nachbarstaaten um Asyl ersuchen. In diesem Jahr verzeichneten die Behörden bislang 10 neue Asylgesuche aus Deutschland, 19 aus Frankreich und 10 aus Italien. Schon das klingt einigermassen kurios.
Doch es wird noch kurioser: Laut Statistik erhielt dieses Jahr eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit eine vorläufige Aufnahme. Dieser Status kommt zur Anwendung, wenn eine Wegweisung unzulässig, unzumutbar oder unmöglich ist. Zum Beispiel, wenn ein Bürgerkrieg tobt oder Folter droht.
In Deutschland ist glücklicherweise nichts davon der Fall. Weshalb also wurde ein deutscher Staatsangehöriger vorläufig aufgenommen? Hat sich da etwa ein Fehler eingeschlichen in die Statistik?
Keineswegs. Die Angaben seien korrekt, bestätigt das Staatssekretariat für Migration (SEM). Es handle sich jedoch «um eine sehr spezielle Konstellation». Aus Gründen des Datenschutzes kann die Behörde nicht zu sehr ins Detail gehen.
Kind wurde in der Schweiz geboren
Einige Eckpunkte gibt das SEM bekannt: Es handelt sich demnach um ein Kind, das in der Schweiz geboren wurde. Die Eltern stammen ursprünglich beide aus demselben Land in Asien – aus welchem, wird nicht bekannt gegeben.
Die alleinerziehende Mutter hat eine vorläufige Aufnahme in der Schweiz, wie das SEM schreibt. Der Vater lebt derweil in Deutschland und ist Doppelbürger. Das Kind besitzt deshalb auch die deutsche Staatsangehörigkeit, so wie der Vater. Nicht aber die Mutter. Sie hat in der Schweiz offenbar um Asyl ersucht.
Weil die Mutter vorläufig aufgenommen wurde, sei auch das Kind, das in der Schweiz geboren wurde, miteinbezogen worden, erklärt das SEM. Die alleinerziehende Mutter und ihr Kind haben somit den gleichen Aufenthaltsstatus.
Das ist indes eine absolute Ausnahme. In den Jahren 2022 bis 2024 reichten laut SEM mehrere Dutzend Staatsangehörige aus Deutschland, Italien, Frankreich und Österreich Asylgesuche in der Schweiz ein. Nur beim oben erwähnten Kind wurde eine vorläufige Aufnahme verfügt, alle anderen erhielten einen negativen Entscheid. Zum Verpolitisieren eignet sich der Fall also nicht.