Drei Männer wegen Überfällen auf Tankstellenshops verurteilt – zwei werden des Landes verwiesen
Am Montag begann die Verhandlung gegen drei Männer, die laut Anklage an mehreren Raubüberfällen auf Banken und Tankstellenshops beteiligt waren. Vor Gericht sassen zwei Kosovaren, beide Jahrgang 1992, und ein Bosnier (1983). Die Taten werden in den Anklageschriften geschildert – so etwa ein versuchter Überfall am 16. September 2019 in Frick.
Der Hauptbeschuldigte, einer der angeklagten Kosovaren, soll dabei den Überfall geplant und das Fluchtfahrzeug gelenkt haben, dieses war mit geklauten Nummernschildern ausgestattet. Ein maskierter Komplize hatte dann eine Angestellte mit einer Schreckschusswaffe bedroht, die einer echten sehr ähnlich sieht. Weil die Angestellte aber um Hilfe schrie und flüchten konnte, mussten die beiden Räuber ohne Beute abziehen.
Nach einem ähnlichen Muster verlief auch ein Überfall auf einen Tankstellenshop in Gebenstorf im November 2019: Der Kosovare und sein Komplize, mit schwarzen Strümpfen maskiert, betraten den Shop kurz vor 4 Uhr morgens. Der Beschuldigte trug einen Vorschlaghammer mit sich, sein Komplize eine Schreckschusspistole. Dieser bedrohten damit eine Angestellte, packten sie an den Haaren und drückt sie auf den Boden.
Die beiden verlangten, dass sie die Kasse öffnet und anschliessend auch den Tresor. Währenddessen traf eine weitere Shopangestellte ein und bemerkt den Überfall. Den beiden Beschuldigten wird die Situation schliesslich zu brenzlig. So machten sie sich mit knapp 5000 Franken Beute aus dem Staub.
Zwei Angeklagte werden des Landes verwiesen
In der Anklageschrift sind zahlreiche weitere Delikte geschildert. Der Kosovare, der als Hauptbeschuldigter vor dem Richter sass, soll auf seinen Raubzügen rund 750’000 Franken erbeutet haben.
Gestern Donnerstag fällte nun das Bezirksgericht Laufenburg die Urteile. Nicht in allen zur Anklage gebrachten Überfällen konnte eine Beteiligung des Hauptbeschuldigten Kosovaren nachgewiesen werden. Trotzdem wird er wegen mehrfachen, teilweise versuchten, teilweise bandenmässigen Raubs und weiterer Delikte schuldig gesprochen. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Zudem wird er für 15 Jahre des Landes verwiesen.
Der zweite Angeklagte muss für fünf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Auch er wird 15 Jahre aus der Schweiz weggewiesen. Der dritte Beschuldigte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, davon die Hälfte bedingt, und einer bedingten Geldstrafe von 9600 Franken verurteilt. Zudem muss er eine Busse über 3000 Franken bezahlen. Die beiden Haupttäter wurden in Sicherheitshaft genommen.