Legaler Cannabis-Kauf: So laufen die Pilotversuche in der Schweiz ab
Ab diesem Spätsommer können 400 Studienteilnehmende in ausgesuchten Basler Apotheken legal Cannabis-Produkte kaufen. Der Bund hat grünes Licht für das Pilotprojekt des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt gegeben. Es handelt sich um das erste bewilligte Gesuch, seitdem das Parlament den sogenannten Experimentierartikel im Betäubungsmittelgesetz gutgeheissen hat. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Pilotversuchen.
Was will der Bund mit dem Experimentierartikel erreichen?
Im Herbst 2020 hat das Parlament eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes beschlossen und die gesetzliche Grundlage für wissenschaftliche Pilotversuche zur Abgabe von Cannabis geschaffen. Diese Versuche sollen zeigen, welche Vor- und Nachteile ein kontrollierter Zugang zu Cannabis hat und eine wissenschaftliche Grundlage für die künftige gesetzliche Regelung liefern.
Es geht laut dem Bundesamt für Gesundheit nicht nur darum zu klären, ob eine Legalisierung sinnvoller wäre als das bisher geltende Verbot. Es gelte auch, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie Alternativen zum Verbot gestaltet werden können, damit die Kosten für die Gesellschaft am geringsten ausfallen.
Welche Fragen sollen die Pilotprojekte klären?
Die wissenschaftlichen Versuche sollen einerseits die Auswirkungen des kontrollierten Cannabis-Zugangs auf die physische und psychische Gesundheit der Konsumierenden aufzeigen. Auch der Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit, das Sozial- und Familienleben sollen analysiert werden. Ein weiterer möglicher Ansatzpunkt sind die Auswirkungen auf den lokalen Schwarzmarkt und den Jugendschutz. Bei den Versuchen geht es ausschliesslich um den nicht-medizinischen Cannabiskonsum.
Wer kann die Versuche durchführen?
Die Pilotversuche können beispielsweise von Universitäten, Gemeinden, Kantonen, Forschungsinstituten, Verbänden oder Stiftungen durchgeführt werden. Bedingung ist, dass an jedem Versuch ein anerkanntes Forschungsinstitut beteiligt ist. Die Pilotversuche sollen örtlich auf eine oder mehrere Gemeinden begrenzt werden, ihre Dauer ist auf fünf Jahre beschränkt.
Wer darf an den Versuchen teilnehmen?
Nur Erwachsene und urteilsfähige Personen dürfen an den Pilotversuchen teilnehmen, die nachweislich bereits Cannabis konsumieren. Zudem müssen Teilnehmende den Wohnsitz in dem Kanton haben, in dem der Versuch durchgeführt wird. Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gibt ein Teilnehmender Studiencannabis weiter, wird dieser sanktioniert und kann vom Pilotversuch ausgeschlossen werden. Insgesamt dürfen nicht mehr als 5000 Personen an einem Versuch teilnehmen.
Wo kann man das Cannabis kaufen?
Wo die Cannabis-Produkte verkauft werden, wird im Rahmen der jeweiligen Pilotversuche festgelegt. Die Verkaufsstellen müssen über fachkundiges und entsprechend ausgebildetes Personal verfügen. Im Falle des Basler Versuchs geschieht der Verkauf über ausgewählte Apotheken, laut BAG können aber auch Fachgeschäfte oder Cannabis Social Clubs die Produkte abgeben.
Wer bezahlt das konsumierte Cannabis?
Die Teilnehmer an den Pilotversuchen müssen die Cannabis-Produkte, welche sie im Rahmen des Experiments beziehen, selbst bezahlen. Bei der Festlegung der Preise soll einerseits der Wirkstoffgehalt berücksichtigt werden – je stärker das Produkt, desto teurer. Zudem soll sich der Preis auch an dem orientieren, was auf dem örtlichen Schwarzmarkt bezahlt wird.
Welche Produkte werden abgegeben?
Im Rahmen der Pilotversuche können sowohl unverarbeitete Cannabisblüten, aber auch verarbeitete Produkte wie Haschisch oder Cannabisextrakte abgegeben werden. Um die Gesundheit der Teilnehmenden zu schützen, gelten zudem strenge Qualitätsanforderungen. So muss das angebotene Cannabisprodukt wenn immer möglich aus biologischer Landwirtschaft stammen und darf keine Verunreinigungen aufweisen. (agl)