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Mit Kokain und Anabolika gehandelt: Aargauer Staatsanwaltschaft klagt 36-jährigen Doppelbürger an

Die Kantonale Staatsanwaltschaft klagt einen weiteren Beschuldigten im Fall des «Presidente»-Drogenrings an. Der Mann muss sich demnächst vor dem Bezirksgericht Aarau verantworten.

Die Aargauer Strafverfolgungsbehörden haben 2023 einen in den Kantonen Aargau und Solothurn ansässigen Drogenring erfolgreich aufgelöst. In mehreren koordinierten Aktionen wurden Strafverfahren gegen über 20 Personen aus dem Aargau und anderen Kantonen eröffnet. Die Gruppe war zwar nur lose organisiert, schleuste allerdings Drogen im grossen Stil in die Schweiz. Im Herbst 2023wurden ein 35-jähriger Kroate und ein 57-jähriger Ungar angeklagt. Sie sollen als Kuriere Drogen und Bargeld geschmuggelt haben. Im Januar 2024 wurdeAnklage gegen einen 56-jährigen Schweizer erhoben, er soll Kokain sowie eine grössere Menge Marihuana eingeführt haben.

Nun kommt es zur vierten Anklage im Fall «Presidente», wie die Aargauer Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilt. Ein heute 36-jähriger Mann geriet bei der Aushebung des Drogenrings in den Fokus der Untersuchungsbehörden. Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 2021 gesamthaft 9,5 Kilogramm Kokain vom Hauptbeschuldigten erworben und anschliessend veräussert zu haben. Die Menge entspricht einem Umsatz von mindestens 400’000 Franken, wobei ein Reingewinn von über 50’000 Franken angefallen sein dürfte.

Staatsanwaltschaft fordert sieben Jahre Freiheitsstrafe

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Doppelbürger aus der Schweiz und Serbien nebst dem qualifizierten Handel mit Betäubungsmitteln weitere Verfehlungen vor. «So zeigt die Beweislage unter anderem auch den Handel mit illegalen Substanzen aus dem Dopingbereich auf», heisst es in der Medienmitteilung. Der Beschuldigte habe verbotene Stoffe wie Anabolika, Wachstumshormone, Antiöstrogene und weitere Substanzen veräussert. Der Mann wird sich demnächst vor dem Bezirksgericht Aarau verantworten müssen.

Die Kantonale Staatsanwaltschaft fordert in der Anklageschrift eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Dies für den mehrfachen und teils qualifizierten Handel mit Betäubungsmittel, die mehrfachen Widerhandlungen gegen das Sportförderungs- und das Heilmittelgesetz, für mehrfache illegale Pornografie und Gewaltdarstellungen sowie für mehrfache Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Fahren ohne Führerausweis. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.