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Gesundheitskosten: Aargauer Verbände freuen sich über Abstimmungsresultat, Mitte-Grossrätin stellt Fragen

Am Sonntag wurde die Vorlage zur einheitlichen Finanzierung im Gesundheitswesen (Efas) angenommen. Mitte-Grossrätin Edith Saner reicht am Dienstag einen Vorstoss ein, der verschiedene Fragen zur Situation im Aargau aufwirft.

«Dank einer breit getragenen Kampagne sagt die Schweiz Ja zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen im Gesundheitswesen», freuen sich der Gesundheitsverband Aargau (vaka), der Aargauische Ärzteverband, der Aargauische Apothekerverband und Haus- und KinderärztInnen Aargau in einer gemeinsamen Mitteilung über das Abstimmungsresultat vom Sonntag. Im Aargau war die Zustimmung zur Vorlage mit über 60 Prozent deutlich höher als der Schweizer Durchschnitt.

Ein Systemfehler werde korrigiert, heisst es in der Medienmitteilung. Der Grundsatz «ambulant vor stationär» spare insgesamt Geld. «Heute führt die fehlgeleitete Finanzierung dazu, dass die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler von diesen Kostenvorteilen nicht profitieren.»

Die Umsetzung der einheitlichen Finanzierung (Efas) erfolge nun in zwei Schritten: Ab dem 1. Januar 2028 würden sämtliche medizinischen Leistungen, also spitalambulante und spitalstationäre Leistungen, ärztliche und therapeutische Leistungen sowie Medikamente mit einem einheitlichen Finanzierungsschlüssel von Krankenversicherern und Kantonen finanziert. «Vier Jahre später werden auch die Pflegeleistungen von Spitex-Organisationen und Pflegeinstitutionen in die einheitliche Finanzierung integriert.»

Mitte-Grossrätin: «Entscheid hat massgeblichen Einfluss»

Grossrätin Edith Saner (Mitte) hat bereits auf das Abstimmungsresultat reagiert und wird am Dienstag eine Interpellation einreichen, mitunterzeichnet von Tobias Hottiger (FDP) und Andre Rotzetter (Mitte). Sie gehe davon aus, dass der Volksentscheid «massgeblich Einfluss auf verschiedene Umsetzungsschritte der Gesundheitsspolitischen Gesamtplanung» habe, schreibt Saner. Aus diesem Grund möchte sie vom Regierungsrat wissen, wie sich die einheitliche Finanzierung im Gesundheitswesen konkret auf den Aargau auswirken wird.

Unter anderem spricht Saner die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen der Pflegefinanzierung an, welche die Heime und die Spitex betreffen. Sie will wissen, was die Auswirkungen sind, wenn die Finanzierung neu über den Kanton geregelt wird: «Was heisst dies konkret für die Gemeinden in Bezug auf die Restkosten?»

Sind manche Strategien gar nicht mehr umsetzbar?

Die Gesamtplanung im Aargau sieht vor, dass die Pflegeversorgung durch Versorgungsregionen sichergestellt wird. Diese werden durch die Gemeinden geführt und organisiert. Saner wirft nun die Frage auf, ob diese Strategie weiterhin Sinn ergebe. Zudem möchte sie erfahren, welche Auswirkungen auf die Spitalplanung, die Spitalfinanzierung und auf die integrierte Versorgung zu erwarten sind.

Ein weiterer Punkt in der Aargauer Gesundheitsstrategie: Die Akut- und Übergangspflege soll gestärkt werden. Auch hier möchte die Mitte-Grossrätin wissen, ob die neue Ausgangslage einen Einfluss hat. Und schliesslich fragt sie ganz generell, ob es Strategien in der gesundheitspolitischen Gesamtplanung gebe, die aufgrund der Annahme von Efas revidiert werden müssen oder nicht mehr umsetzbar sind.