Fertig mit der Knallerei: 136’000 Unterschriften für ein Feuerwerks-Verbot eingereicht
Rund anderthalb Jahre nach dem Start der Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» haben deren Initianten bei der Bundeskanzlei in Bern 136’000 Unterschriften eingereicht. Nötig für das formale Zustandekommen sind 100’000 gültige Unterschriften.
Mit der Initiative soll ein Verbot von lautem Feuerwerk in die Verfassung geschrieben werden. «Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, sind verboten», steht im Initiativtext. Ausnahmen sind möglich, besonders bei Anlässen von überregionaler Bedeutung wie etwa dem Zürifest oder dem Seenachtsfest in Luzern. Für die Ausnahmen wären die Kantone zuständig.
«Damit ist das erste Etappenziel auf dem Weg zu einer Schweiz ohne privaten Feuerwerkslärm erreicht», schreiben die Initianten am Freitag. Als Nächstes steht nun die formale Prüfung des Zustandekommens durch die Bundeskanzlei an. Danach werden sich Bundesrat und Parlament dem Thema annehmen – ehe das Anliegen dann allenfalls vors Volk kommt.
Die Debatte um das Feuerwerksverbot läuft schon heiss
Die «Feuerwerksinitiative» ist im vorletzten Sommer lanciert worden – und löste sogleich eine kontroverse Debatte aus. Die einen befürchteten deswegen einen Angriff auf eine wichtige Schweizer Tradition; die anderen freuten sich, endlich sei Schluss mit der unnötigen Knallerei.
Hinter der Initiative steht ein Komitee um Roman Huber, ehemaliger Journalist und Inhaber einer Hundeschule. Es gehe ihm damit um den Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt, argumentierte der Aargauer bei der Lancierung.
Laut Mitteilung haben Partner wie die Stiftung für das Tier im Recht, die Tierschutzorganisation Vier Pfoten, die Fondation Franz Weber oder der Schweizer Tierschutz zum Gelingen des Volksbegehrens beigetragen. Aber auch weitere Organisationen wie die Lärmliga oder der Schweizer Vogelschutz Birdlife hätten zur Unterschriftensammlung beigetragen.
«Millionen von Haus-, Nutz- und Wildtieren, aber auch Tausende hochsensibler oder psychisch beeinträchtigter Menschen leiden unter dem lauten Feuerwerk», erklärte Huber einst seine Motivation für die Initiative. Zudem werde die Umwelt durch Feinstaub, Schwermetalle sowie Dioxine und Furane belastet.
Städte und Detailhändler schränken sich freiwillig ein
Parallel zur «Feuerwerksinitiative» ist etwa in der Stadt Zürich ein Volksbegehren hängig, das ein Verbot von Knallkörpern beim Sechseläuten will. Bern wiederum hat das Abbrennen von Feuerwerk im Perimeter des Weltkulturerbes in der Altstadt bereits seit 2021 verboten.
Bereits ein Jahr früher hat Davos ein Verbot zum Abbrennen von privatem Feuerwerk erlassen. Dies als Folge einer Volksabstimmung. Weitere Bündner Gemeinden wie St. Moritz oder Scuol haben denselben Schritt aus touristischen Überlegungen schon früher gemacht.
Ebenfalls schon länger schränkt Basel das Abbrennen von Feuerwerk ein. Am Rheinknie sind Raketen und Böller nur an drei Tagen im Jahr erlaubt: am 31. Juli, 1. August und 31. Dezember zwischen 18 und 1 Uhr. Und auch immer mehr Detailhändler verzichten gänzlich auf den Verkauf von Feuerwerkskörpern oder beschränken diesen.