Aargauer Hauseigentümer: «Die Vermieter werden die Mehrkosten ihren Mieterinnen und Mietern überwälzen»
Die Kantonsregierung hat vor einer Woche eine Vorlage in die Anhörung gegeben, mit der sie ein Urteil des Verwaltungsgerichts zum Eigenmietwert umsetzen will. Das Gericht urteilte im September 2020, die aargauische Regelung sei bundesrechtswidrig. Nun ist eine Regelung in der Anhörung, die im Endeffekt für Kanton und Gemeinden Mehreinnahmen von je 60 Millionen Franken bringen und die Eigentümer im Durchschnitt mit rund 520 Franken belasten wird. Hauptsächlich stammen die Mehreinnahmen von einer ebenfalls nötigen Anpassung der Steuerwerte, da diese nicht mehr den aktuellen Verkehrswerten entsprechen.
FDP, die Mitte, GLP und SP haben zum Vorschlag sogleich Position bezogen, der hauptbetroffene Hauseigentümerverband Aargau (HEV) und auch die grösste Partei, die SVP, jedoch noch nicht. Warum nicht? «Bei Anhörungen machen wir das ganz selten – weil unseriös», sagt Parteisekretär und Grossrat Pascal Furer. Das mache man nur, wenn das Thema sehr wichtig sei oder ein ganz grosses öffentliches Interesse bestehe. Furer: «Beim vorliegenden Thema sind wir ja leider weitgehend an übergeordnetes Recht gebunden.» Die SVP werde sich dann natürlich gegen Ende der Anhörungsfrist vernehmen lassen.
Hauseigentümer-Präsidentin Jeanine Glarner: Teufel steckt im Detail
Die HEV-Präsidentin und FDP-Grossrätin Jeanine Glarner begründet, der Vorstand könne sich erst Ende März mit der Vorlage befassen. Man müsse sie erst genau überprüfen, zumal sie sehr komplex ist: «Bekanntlich steckt der Teufel im Detail», sagt Glarner. Wo zum Beispiel? Glarner fragt: «Ist es richtig, wenn die Werte, die wegen der Negativzinspolitik der Nationalbank gewissermassen spekulationsgetrieben in die Höhe geschnellt sind, Bemessungsgrundlage für die Eigenmietwertbesteuerung darstellen? Oder ist die deutlich höhere Bewertung der Immobilien korrekt, wenn die Eigentümerinnen und Eigentümer nichts dafür können, dass der Boden immer knapper und Eigentum auch deshalb immer teuer wird?»
Komme dazu, so die HEV-Präsidentin, «dass die wenigsten ihr Haus verkaufen und damit Geld verdienen, sondern einfach darin wohnen wollen, dafür jetzt aber noch höhere Steuern bezahlen sollen».
Mehreinnahmen des Kantons via Einkommenssteuer zurückgeben?
Beim Eigenmietwert habe der Kanton aufgrund des Gerichtsurteils nicht wirklich Handlungsspielraum, meint Glarner weiter. Klar ist für sie aber jetzt schon, «dass es aufgrund der Vorlage für den Kanton netto keine Mehreinnahmen geben darf». Diese seien zu kompensieren, fordert sie. Aber wie? Eine Möglichkeit könnte sein, den Ausgleich gleich in der jetzigen Vorlage einzubauen, überlegt Glarner. Eine gute Lösung könnte sein, «den Menschen das Geld via Einkommenssteuer zurückzugeben».
Mehrkosten ergäben sich nicht nur für die Eigenheimbesitzer, sondern auch für die Mieterinnen und Mieter, so Glarner: «Fast alle Gebäude dürften im Wert deutlich höher geschätzt werden, was für die Besitzer Mehrkosten bringt. Die Vermieter werden diese Mehrkosten ihren Mieterinnen und Mietern überwälzen.» Da alle Einkommenssteuer zahlen müssen und der Eigenmietwert das steuerbare Einkommen erhöhe, «wäre es eine gute Lösung, die 60 Millionen Franken auf diesem Weg zurückzugeben», sagt Glarner.