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Russland-Sanktionen: Cassis berichtet von «internationalem Druck»

Die Schweiz stehe unter internationalem Druck, eingefrorene russische Vermögenswerte zu enteignen. Gemäss heutigem Recht sei dies nicht möglich, sagt Bundesrat Ignazio Cassis dazu in einem Interview. 

Im Rahmen des Weltwirtschaftsforum WEF wurde in Davos die Enteignung eingefrorener russischer Vermögen diskutiert – das Geld soll für einen Wiederaufbau der Ukraine verwendet werden. Auch die Schweiz, in der 7,5 Milliarden Franken im Rahmen der von der EU übernommenen Russland-Sanktionen eingefroren sind, komme unter Zugzwang, berichtet Bundesrat Ignazio Cassis in einem am Freitag erschienenen Interview mit dem «Tages-Anzeiger.»

Cassis sagt: «Es gibt schon international Druck, dass sich alle Staaten daran beteiligen, also auch wir.» Nach geltendem Recht sei es aber nicht möglich, eingefrorene Vermögen zu enteignen. «Wir können nicht einfach Geld nehmen, dass uns nicht gehört, weil wir es für moralisch richtig erachten», führt der Aussenminister in dem Interview aus.

Völkerrecht und Charta der Menschenrechte müssten «angepasst» werden

«Möchte man diese Gelder der Ukraine geben, braucht es entsprechende völkerrechtliche und nationale Rechtsanpassungen», sagt Cassis. In der Schweiz werde es dazu aller Wahrscheinlichkeit nach eine Volksabstimmung brauchen.

Dabei dürfte es auch zu Diskussionen über die Zukunft des Finanzplatzes kommen, der dann kaum mehr als sicherer Hafen gelten könnte. Darauf angesprochen sagt Cassis, das Eigentumsrecht sei Teil der Charta der Menschenrechte und werde damit gleich hoch gehalten wie die Meinungsfreiheit.

«Beides kann man theoretisch auch kippen, aber man muss sich überlegen, wie man das macht», sagt Cassis. Er verweist auf die Arbeit der von der EU eingesetzten Arbeitsgruppe «Freeze and Seize». Diese sei daran, «Handlungsoptionen zu eruieren.» (wap)