Einigen Luzerner Kantonsräten war die Entschädigung von 7,5 Millionen Franken an die Pfarrei St. Urban zu viel
Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur des Luzerner Kantonsrates hat die Botschaft des Regierungsrates, die veraltete Kollaturverpflichtung der Seelsorge St. Urban aufzulösen, vorberaten und einem Dekretsentwurf und einen Nachtragskredit grossmehrheitlich zugestimmt, wie sie am Mittwoch mitteilte. Die seelsorgerischen Aufgaben sollen künftig an die Kirchgemeinde St. Urban übertragen werden. Trotz Zustimmung hebt die Kommission hervor, dass die im Kollaturgesetz vorgesehene Einmalzahlung von 7,48 Millionen Franken an die Pfarrei St. Urban als hoch empfunden wird.
Ungleichbehandlung bei Kirchensteuern befürchtet
Diese Summe ergibt sich aus dem im Kollaturgesetz festgelegten 22-fachen der jährlichen Verwaltungskosten von 340 000 Franken. Kritische Stimmen in der Kommission befürchteten, dass die Kirchgemeinde dank der hohen ausgehandelten Einmalzahlung und einer passenden Anlagestrategie noch viele Jahre auf die Erhebung von Kirchensteuern verzichten kann. Da der Kanton die Einführung von Kirchensteuern nicht vorschreiben könne, bleibe laut der Kommission eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Kirchgemeinden bestehen. Ein Antrag zur Rückweisung wurde jedoch von der Mehrheit der Kommission abgelehnt.
Eine Minderheit der Kommission hat dem Luzerner Regierungsrat jedoch nahegelegt, das bislang beim Kanton Luzern liegende Wahlrecht für den Pfarrer der Kirchgemeinde im Zuge einer möglichen Ablösung umgehend aufzuheben, da auch diese Regelung nicht mehr zeitgemäss sei.
Ein Erbe der Klosteraufhebung anno 1848
Die Kollaturverpflichtung des Kantons Luzern geht auf die Aufhebung des Klosters St. Urban und den Verkauf der Klosteranlage im Jahr 1848 zurück. Damals verpflichtete sich der Kanton im Gegenzug, die Seelsorge vor Ort sicherzustellen, die entsprechenden Kosten zu tragen und die für den Gottesdienst genutzten Gebäude zu unterhalten. Seitdem erhebt die Kirchgemeinde St. Urban keine Kirchensteuern, da der Kanton die Seelsorgekosten übernimmt. Die Umsetzung der Kollaturverpflichtung wurde seit jeher von der psychiatrischen Klinik St. Urban erfüllt. Nach der Umwandlung der Luzerner Psychiatrie AG (Lups) in eine Aktiengesellschaft im Jahr 2022 bat sie jedoch darum, diese systemfremde Aufgabe abgeben zu dürfen.
Ähnliche Kollaturverpflichtungen gab es früher in Hitzkirch, Oberkirch, Sursee und Werthenstein, die aber zwischen 1963 und 1973 alle abgetreten wurden. St. Urban ist nun die letzte Gemeinde, bezüglich welcher der Kanton Luzern noch einer solchen Verpflichtung unterliegt. (zt)