Einsprachemöglichkeiten gegen Windkraft auf Gemeindeebene eingeschränkt
Im Kanton Luzern wird für grosse Windkraftanlagen und für Reservekraftwerke ein kantonales Plangenehmigungsverfahren geschaffen. Dies hat der Kantonsrat am Montag beschlossen. Damit entfällt für solche Anlagen die Bewilligung der Standortgemeinde.
Das Parlament hiess nach zweiter Lesung eine Revision des Planungs- und Baugesetzes mit 83 zu 27 Stimmen gut. Dagegen votierte die SVP. Parteipräsidentin Angela Lüthold kündigte das Referendum an.
Mit dem kantonalen Plangenehmigungsverfahren soll der Ausbau der Windenergie beschleunigt werden. Kommunale Verfahren haben gemäss der Parlamentsmehrheit den Nachteil, dass Einzelinteressen in der Standortgemeinden grosse Projekte, die von einem öffentlichen Interesse seien, verzögern oder verhindern könnten. Kantonale Plangenehmigungsverfahren gibt es auch im Strassenbau.
Zu diskutieren gab die nicht unumstrittene Windkraft im Gegensatz zur ersten Lesung in der zweiten Beratung nicht mehr. Einen Antrag gab es aber zu einem möglichen Reservekraftwerk. Dieses soll im Winter für den Fall, dass es zu wenig Strom gibt, zur Verfügung stehen.
Geld in erneuerbare Energien investieren
Sara Muff (SP) war dagegen, dass ein kantonales Plangenehmigungsverfahren für Reservekraftwerke im Gesetz verankert werde. Das Geld werde besser in erneuerbare Energien investiert als in solche Kraftwerke, sagte sie.
Regierungsrat Fabian Peter (FDP) sagte, derzeit gebe es im Kanton Luzern keinen Standort für ein Reservekraftwerk. Der neue Gesetzesartikel sei aber wichtig für den «Fall der Fälle», im Wissen, dass das Kraftwerk hoffentlich nie gebraucht wird. Ein Reservekraftwerk sei eine Art Versicherung und würde nur wenige Stunden pro Jahr laufen.
Der Kantonsrat bestätigte das Plangenehmigungsverfahren für Reservekraftewerk mit 82 zu 26 Stimmen.