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Eltern sollen behinderte Tochter (3) umgebracht haben: Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre Freiheitsstrafe

Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat gegen die Eltern und die Grossmutter eines 3-jährigen Mädchens Anklage wegen Mordes respektive Gehilfenschaft zum Mord erhoben. Sie wirft ihnen vor, im Mai 2020 ihre Tochter getötet zu haben.

Am frühen Morgen des 7. Mai 2020 informierten Eltern aus Hägglingen die kantonale Notrufzentrale, dass sie ihre dreijährige Tochter leblos im Kinderbett vorgefunden hätten. Die ausgerückten Einsatzkräfte konnten nur noch den Tod des Mädchens feststellen. Als Todesursache konnte nach einer Obduktion ein herbeigeführter Sauerstoffmangel ermittelt werden.

Nun fordert die Staatsanwaltschaft je 18 Jahre Freiheitsstrafe und 15 Jahre Landesverweis wegen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes für die Mutter und den Vater. Für die Grossmutter fordert sie 5 Jahre Freiheitsstrafe und 15 Jahre Landesverweis wegen deren Gehilfenschaft bei der schlussendlich vollendeten Tat. Das geht aus einer Medienmitteilung vom Mittwoch hervor.

Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaften brachten ans Licht, dass die Eltern bereits in den Monaten zuvor versucht hatten, das Mädchen mit betäubenden Substanzen zu töten.

Gemäss den medizinischen Vorakten über das verstorbene Kind war es wegen einer zerebralen Erkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit zeitlebens auf intensive Pflege und Rundumbetreuung angewiesen. Bei den aus Deutschland stammenden Beschuldigten handelt es sich um die 31-jährige Mutter, den 33-jährigen Kindsvater sowie die 52 Jahre alte Grossmutter. (fan)