Der nächste Anlauf: Ein neues, schlankes Energiegesetz liegt auf dem Tisch
Es war äusserst knapp: Am 27. September 2020 lehnten die Aargauerinnen und Aargauer das kantonale Energiegesetz mit 50,9 Prozent Nein-Stimmen ab. Danach ging die Politik knapp zwei Jahre lang für die kantonale Energiepolitik über die Bücher. Und jetzt liegt ein neues, teilrevidiertes Energiegesetz vor. Ab heute Freitag ist es für drei Monate bei Parteien und Verbänden in der Vernehmlassung. Anschliessend befindet der Grosse Rat.
Die Neuauflage des Energiegesetzes ist schlanker als die letzte Version. Die wesentlichen Punkte liegen bei den Gebäuden.
Öl- und Gasheizungen dürfen bleiben
Geblieben sind Vorschriften für den Ersatz von Heizungen. Wie bereits 2020 verzichtet der Regierungsrat aber auch jetzt auf ein Verbot von neuen Öl- oder Gasheizungen. Wird eine Heizung ersetzt, dürfen danach aber höchstens 90 Prozent des Energiebedarfs aus nicht-erneuerbaren Quellen stammen. Die restlichen zehn Prozent können durch alternative Technologien, die Beimischung von Biogas zu Erdgas, oder durch Effizienzmassnahmen abgedeckt werden.
Für die Entlastung von Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern, die ihre Heizung ersetzen wollen oder müssen, aber Schwierigkeiten haben, das finanziell zu stemmen, soll es in Zukunft zudem eine Härtefallregelung geben.
Elektro-Boiler müssen weg, Elektroheizungen brauchen einen Ausweis
Elektro-Boiler hingegen müssen, in Wohnbauten, innert einer Frist von 15 Jahren ersetzt werden. Damit könne ein entscheidender Beitrag zur Reduktion des Stromverbrauchs geleistet werden, schreibt der Regierungsrat in der Mitteilung vom Freitagmorgen.
Für Gebäude mit Elektroheizung soll eine Verpflichtung zur Erstellung eines Gebäudeenergieausweis eingeführt werden. Bei dezentralen Elektroheizungen mit schwer abschätzbaren Kostenfolgen, verzichtet der Regierungsrat auf eine Sanierungspflicht. Mit dem Gebäudeenergieausweis sollen die Eigentümer Klarheit über die Kostenfolgen haben und frühzeitig Informationen über Alternativen erhalten. Auch hier verspreche sich der Regierungsrat einen massgeblichen Beitrag zum Erhalt der Versorgungssicherheit in den Wintermonaten.
Betriebe sollen ab einem bestimmten Stromverbrauch zudem verpflichtet werden, eine Betriebsoptimierung durchzuführen. Dadurch können Fehlfunktionen oder Fehleinstellungen der Gebäudetechnik erkannt und behoben werden. «Weiteres, erhebliches Potenzial an Energieeinsparung» liege hier, so der Regierungsrat. Nicht betroffen sind Produktionsabläufe.
Einfachere Verfahren
Die Verfahren für die Realisierung von Luft- und Wasserwärmepumpen sollen vereinfacht werden. Ein einfaches Meldeverfahren soll das Bewilligungsverfahren ersetzen.
Anders als 2020 verzichtet der neue Vorschlag des Regierungsrats auf die Pflicht der Eigenstromproduktion bei Neubauten. Damit auch im Aargau vermehrt auf und an Gebäuden per Photovoltaik Strom produziert wird, hat der Kanton die Solaroffensive gestartet. Diese wurde vom Grossen Rat bereits genehmigt.
Drei Säulen der Energiepolitik
Das teilrevidierte Energiegesetz ist denn auch neben dem Förderprogramm Energie und der Solaroffensive eine der drei Säulen der kantonalen Energiepolitik.
Das Gesamtpaket dient als Gegenvorschlag zur hängigen Volksinitiative «Klimaschutz braucht Initiative», die vorab bei den Gebäuden Massnahmen für mehr Energieeffizienz und weniger fossile Energieträger durchsetzen will. Der Grosse Rat hat die Initiative im Juni 2021 zurückgewiesen und den Regierungsrat beauftragt, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten.
Zusatzkredit in Vernehmlassung
Derzeit beantragt der Regierungsrat einen Zusatzkredit fürs Förderprogramm über 51 Millionen Franken. Das Begehren ist bis am 5. Juni in der Vernehmlassung. Ziel ist es, dass die Vorlage im Herbst im Grossen Rat behandelt wird.
Die Massnahmen der Solaroffensive sollen einen weiteren, wesentlichen Beitrag zur Steigerung der erneuerbaren Energien leisten. Das vorhandene Potenzial soll auf freiwilliger Basis besser ausgeschöpft werden.
Um die Ziele der kantonalen Strategie EnergieAargau zu erreichen, sei eine rasche, wirtschaftliche und effiziente Ausschöpfung des Solarpotenzials nötig, schreibt der Regierungsrat, insbesondere auf den Dächern im Kanton.