Notkraftwerk Birr: Nun hagelt es Einsprachen gegen die Betriebsbewilligung
Im Oktober flatterte beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) eine Einsprache gegen das geplante Öl- und Gaskraftwerk in Birr auf den Tisch. Eingereicht wurde sie von einer Person, die in der Nähe des Standortes wohnt – und ihrerseits von der Klimastreikbewegung unterstützt wurde.
Die Einsprache richtete sich damals gegen den Entscheid, mit dem das Umwelt- und Energiedepartement (Uvek) den Bau der Anlage genehmigte. Und: Sie blieb nicht der einzige juristische Protest. Insgesamt gab es drei solcher Einsprachen gegen das Notkraftwerk Birr – das Uvek hat diese zusammengefasst und Ende Dezember in einem gemeinsamen Entscheid abgewiesen. Aus formalen Gründen, wie der Begründung zu entnehmen war: In der Verfügung des Bundes vom 24. September gehe es nur um die Bereitstellung des Notkraftwerks, nicht aber um dessen Betrieb.
Bereits damals kündigten Klimaaktivisten weiteren Widerstand gegen den Kraftwerksbetrieb an. Gegenüber der AZ sagte Jonas Kampus von der Klimastreikbewegung, der Entscheid des Uvek sei für ihn unverständlich: «Der Bau des Kraftwerks wird mit einer Mangellage gerechtfertigt, obwohl Studien des Bundes zeigen, dass derzeit keine solche Situation droht.»
Einsprachen haben keine aufschiebende Wirkung
Inzwischen regt sich aus der Nachbarschaft offenbar weiterer Widerstand, wie die NZZ am Sonntag schreibt. Gemäss Aussage einer Sprecherin des Bundesamtes für Energie (BFE) sind «zwölf Einsprachen mit meist exakt gleichem Wortlaut eingegangen». Sie stammen wiederum von Anwohnern und betreffen die vom Bund erlassene Verfügung, die den Betrieb des Kraftwerks ermöglicht. Kritisiert werde zum einen die Lärm-, Schadstoff- und CO2-Belastung, die von den acht Turbinen ausgehe. Andererseits würden zudem die rechtlichen Grundlagen in Frage gestellt, die den Bau überhaupt erst ermöglichen.
Offenbar war die Klimastreikbewegung auch bei den neuerlichen Einsprachen involviert und bot Hand, wie Kampus gegenüber der NZZ am Sonntag bestätigte. So bietet diese auf ihrer Website einen vorformulierten Beschwerdebrief, der nur noch unterschrieben und eingereicht werden müsse.
Die Beschwerden werden nun vom Uvek behandelt. Eine aufschiebende Wirkung haben sie nicht. Die laufenden Bauarbeiten und Testläufe gehen also weiter. Noch immer ist geplant, dass das Kraftwerk per Ende Februar im Notfall einsatzbereit wäre. Lehnt das Uvek die Einsprachen ab, bleibt den Anwohnenden in einem letzten Schritt der Gang an das Bundesverwaltungsgericht.