Sie sind hier: Home > Energie > Steigende Energiepreise: Bundesrat will aktuell keine Hilfsmassnahmen

Steigende Energiepreise: Bundesrat will aktuell keine Hilfsmassnahmen

Der Bundesrat sieht mit Blick auf die Energiekrise von Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen und Privathaushalte ab. Weder die Wirtschaftslage noch die Inflation würden derzeit eine Intervention rechtfertigen.

Angesichts der drohenden Energiemangellage im Winter, den explodierenden Energiepreisen und der anhaltenden Inflation, wurden jüngst die Rufe von den Parteien nach Hilfsmassnahmen durch den Bund lauter. Der Bundesrat hat bislang keinen Handlungsbedarf gesehen. Er beauftragte einzig eine Expertengruppe, mögliche Massnahmen zu prüfen.

Die Landesregierung hat nun dreizehn Massnahmen der Expertengruppe diskutiert und bleibt bei ihrer bisherigen Haltung: Sie sieht weiterhin keinen Handlungsbedarf für ausserordentliche Hilfsmassnahmen, wie das Wirtschaftsdepartement (WBF) am Mittwochabend mitteilt. Bei acht der diskutierten Massnahmen ging um betroffene Unternehmen und bei fünf um betroffene Haushalte. So hatte der Bundesrat etwa geprüft, ob Unternehmen Strom wieder über die Grundversorgung beziehen können. Diese Forderung hatte der Schweizerische Gewerbeverband gestellt.

WBF soll Lage weiter beobachten

Allerdings wären nach Ansicht der Landesregierung alle Massnahmen mit «starken Eingriffen, potenziellen Vollzugsproblemen und unerwünschten Nebenwirkungen» verbunden. Der Bundesrat betont, dass die Inflation mit 3,3 Prozent zwar hoch, aber immer noch deutlich tiefer wie im Euroraum sei. Zudem erwarte die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes keine Rezession, sofern es zu keiner schweren Energiemangellage komme. Folglich würden weder die Teuerung noch die aktuelle Wirtschaftslage eine Intervention des Bundes rechtfertigen, heisst es.

Das WBF soll nun im Auftrag des Bundesrates die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der Inflation und hohen Energiepreise weiter beobachten. Bei einer drohenden schweren Rezession solle das Departement der Landesregierung Bericht erstatten und weitere Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.