
Rekordhohe Axpo-Boni: Künftig genehmigen die Kantone die Managerlöhne
Es waren Schlagzeilen, die sich kein Unternehmen wünscht: «Wahnsinns-Boni für CEO» («Blick»), «Aufregung um Axpo-Millionen-Lohn» («Tages-Anzeiger»), «Scharfe Kritik nach Rekord-Boni» (SRF). Kurz vor Weihnachten war der Energiekonzern aus Baden in allen Medien. Eine markante Lohnerhöhung der Konzernleitung fürs Geschäftsjahr 2023/2024 wurde publik.
Alleine die Vergütung für CEO Christoph Brand stieg von 1,1 auf 1,8 Millionen. Jene für die gesamte Konzernleitung von 4,7 auf 8,6 Millionen Franken. Angestiegen ist der Lohn wegen der Boni. Die Chefetage erhielt rund 3,4 Millionen Franken sogenannt variable Gehälter. CEO Brand rund 650’000 Franken.
Als Regierungsrat Attiger die Axpo kritisierte
Rasch wurde der markante Lohnanstieg zum Politikum. Regierungsrat undEnergiedirektor Stephan Attiger kritisierte den Konzern: Man habe wenig Verständnis, dass rekordhohe Boni ausbezahlt würden. Dann gab es Widerstand im Grossen Rat – mit bemerkenswerter Einigkeit. Alle Fraktionen forderten am 17. Dezember in einer gemeinsamen Motion einen Lohndeckel von einer Million Franken inklusive Bonus pro Geschäftsleitungsmitglied.
Dass solche Forderungen möglich sind, liegt daran, dass die Axpo in staatlicher Hand liegt. Der Kanton Aargau hält 28 Prozent der Aktienanteile, 14 Prozent davon direkt, die anderen 14 Prozent über die AEW Energie AG. Das heisst: Der Kanton kann an der Generalversammlung der Aktionäre mit seinen Anteilen auf den Lohn der Manager einwirken.
Neu genehmigen die Kantone die Managerlöhne
Nun ist dies bereits geschehen, wie aus der Antwort des Regierungsrats auf die eingereichte Motion hervorgeht. Demnach beantragte der Aargau an der Generalversammlung der Axpo vom 17. Januar 2025 eine Änderung der Statuten, die dem Kanton Einfluss auf die Löhne ermöglicht. Dem Antrag wurde zugestimmt.
Neu müssen der GV jeweils Maximallöhne für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung vorgelegt werden. Genehmigt die Generalversammlung die vorgeschlagenen Gehälter nicht, muss der Verwaltungsrat über die Bücher. Dabei muss er den beantragten Maximalbetrag, den Beschluss der Generalversammlung und die Gründe der Ablehnung berücksichtigen.
Dann geht es zurück auf Feld eins: An der nächsten Generalversammlung entscheiden die Aktionäre erneut über die Löhne. Heisst: Erscheinen den Kantonen die Managerlöhne zu hoch, können sie ihr Veto einlegen. Ein fixer Lohndeckel ist dies noch nicht. Doch die Kantone haben mehr Einfluss und Kontrolle.
Ein Lohndeckel ist in Vorbereitung
So schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort denn auch: Ziel seien Anträge an die Generalversammlung, welche die Forderung der Motionärinnen und Motionäre einhalten. «Um eine erfolgreiche Durchsetzung eines Lohndeckels zu gewährleisten, muss sich der Kanton Aargau zuvor mit den anderen Aktionären absprechen.»
Die Chancen für einen Lohndeckel stehen nicht schlecht. So verlangte in Zürich, grösster Aktionär der Axpo, eine Mehrheit des Kantonsrats einen Lohndeckel von 1 Million Franken pro Geschäftsleitungsmitglied. Eine gleichlautende Motion wie jene der Aargauer Fraktionen haben auch die Parteien im Glarner Kantonsparlament eingereicht.
Für die Aargauer Regierung ist aber klar: Es braucht einen gewissen Spielraum bei der Entlöhnung. Denkbar sei etwa eine Bonuskomponente, welche die Erfüllung der Ziele einer Eignerstrategie berücksichtige, sobald eine solche implementiert wird, schreibt die Regierung in ihrer Antwort.
Gleichzeitig geht sie auf die Sicht der Axpo ein. Vergütungen an die Konzernleitung mit einer Deckelung seien nicht mehr marktüblich, so der Energiekonzern. Er befürchtet Erschwernisse, das nötige Kader mit den geforderten Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt zu finden oder zu halten.
Der Regierungsrat teilt diese Bedenken nicht. Die Erfahrung zeige, dass vergleichbare Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand keine Einschränkungen erfahren würden und über kompetente Persönlichkeiten in den Führungsgremien verfügten. Ein Beispiel ist die Aargauische Kantonalbank, für deren Chef ein Lohndeckel von 600’000 Franken gilt.