Bund stellt Autobahn-Flächen für erneuerbare Energien zur Verfügung
Mit einer Anpassung der Nationalstrassenverordnung macht der Bundesrat den Weg frei für die Produktion von erneuerbaren Energien an Lärmschutzwänden, Raststätten oder anderen geeigneten Flächen. Diese sollen Dritten kostenlos zur Verfügung gestellt werden, wenn sie darauf erneuerbare Energie produzieren, wie der Bundesrat am Mittwoch entschied. Die neue Regelung gilt bereits ab dem ersten Oktober.
Der Bundesrat reagiert damit auf ein Postulat des Tessiner SP-Nationalrats Bruno Storni. Dieser wollte wissen, wie gross das Potenzial für Photovoltaik entlang der Nationalstrassen ist. Laut Abklärungen des Bundesamts für Strassen (Astra) können auf den fraglichen Flächen jährlich 55 Gigawattstunden Solarstrom erzeugt werden.
Zum Vergleich: Das Kernkraftwerk Gösgen produziert jährlich rund 8000 Gigawattstunden, das Speicherkraftwerk Grand Dixence rund 2000 Gigawattstunden und das Windkraftwerk auf dem Mont Soleil im Berner Jura je nach Wetterverhältnissen um die 70 Gigawattstunden.
Stromproduzenten können sich noch diesen Herbst bewerben
Das Angebot des Bundes gelte auch für andere Formen der erneuerbaren Energiegewinnung wie Windkraft oder Geothermie. Ab Ende 2022 werde das Astra ein Bewerbungsverfahren durchführen, in dem Flächen für Photovoltaik reserviert werden können, so die Mitteilung.
Im Zentrum stehen dabei Lärmschutzwände und Rastplätze, heisst es weiter. Grundvoraussetzung sei unter anderem, dass die Dritten den hergestellten Strom eigenständig vermarkten. (wap)