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Solarzellen bei Neubauten: Bundesrat sieht von Pflicht ab

Nun also doch nicht: Bei Neubauten muss auch in Zukunft keine Solaranlage erstellt werden. Das hat der Bundesrat entschieden und einer brisanten Idee eine Absage erteilt. Stattdessen setzt er auf steuerliche Anreize und einfachere Verfahren.

Die Energiepläne von Umweltministerin Simonetta Sommaruga waren brisant. Um das Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energie zu beschleunigen, forderte die Bundesrätin, dass alle Neubauten mit Solarzellen ausgestattet werden müssen. Das enthüllten Recherchen von CH Media. Für das Ansinnen fand sie nun offenbar keine Mehrheit. Der Bundesrat entschied gestern Mittwoch, auf eine Pflicht zu verzichten.

Energieministerin Sommaruga stellte am Donnerstag die Pläne der Öffentlichkeit vor. Der Bundesrat setzt auf steuerliche Anreize. Konkret sollen Investitionen in Solaranlagen auch bei Neubauten steuerlich abgezogen werden können. Heute ist das nur bei Kosten für Sanierungen der Fall.

Pflicht könnte doch noch kommen

Ganz vom Tisch ist eine Pflicht dennoch nicht. In der nun stattfindenden Konsultation möchte der Bundesrat in Erfahrung bringen, ob ein solcher Schritt auf Zustimmung stiesse. Ein Grund dürfte sein, dass eine Pflicht im Parlament gute Chancen hat. Eine Motion sei vom Nationalrat mit 191 zu 1 Stimmen angenommen worden, betonte Sommaruga vor den Medien.

Die steuerlichen Anreize sind indes nur ein Pfeiler einer Gesetzesrevision, die der Bundesrat in die Vernehmlassung gegeben hat. Das Ziel ist klar: Bei der Energiewende muss es vorwärts gehen. «Wir müssen zusätzlich Strom so rasch wie möglich zubauen», sagte Sommaruga. Ins Visier nimmt der Bundesrat dabei die überlangen Verfahren, welche Projekte für erneuerbare Energien verlängern.

Raschere Verfahren auch bei Windkraft

Eine einfachere Zulassung sieht er bei Solaranlagen an Fassaden vor. Dafür soll künftig ein Meldeverfahren genügen, wobei die Kantone in Schutzzonen weiterhin eine Bewilligungspflicht vorsehen können.

Als weiteren Stolperstein für die Energiestrategie 2050 erachtet der Bundesrat die langwierigen Verfahren für den Bau grosser Wasser- und Windkraftanlagen. Es dauere teilweise 20 Jahre, bis Projekte realisiert werden könnte, monierte Sommaruga. Weil diese jedoch für die Schweizer Stromproduktion sehr wichtig sind, möchte der Bundesrat auch hier die Verfahren beschleunigen – ohne Abstriche beim Natur-, Umwelt und Denkmalschutz zu machen.

Konkret schlägt der Bundesrat vor, dass der Bund ein Konzept mit den Standorten der bedeutendsten Wasserkraft- und Windenergieanlagen erarbeitet. Dieses soll als Vorgabe für die kantonale Richtplanung dienen. Für die Bewilligung soll auf kantonaler Ebene «ein konzentriertes kantonales Plangenehmigungsverfahren» eingeführt werden.

Ein gebündeltes Verfahren

Neben der Baubewilligung soll es sämtliche Bewilligungen umfassen. Die Idee: Es soll verhindert werden, dass ein Projekt in mehrere zeitlich auseinanderfallende Etappen aufgeteilt wird und jede Bewilligung angefochten werden kann. Heute könnten Gegner mehrmals bis vor das Bundesgericht ziehen, betonte Sommaruga. «Das kostet nicht nur viel Geld, sondern auch Zeit.» Gemäss der Energieministerin führt das auch dazu, dass Unternehmen lieber im Ausland investieren als hierzulande.

Geht es nach dem Bundesrat, soll es in Zukunft nur noch einen Rechtsmittelzug geben, der sämtliche Rechtsfragen klärt. Dadurch sollen die Verfahren beschleunigt werden. Konkret bedeutet das: Die erteilte Verfügung kann nur einmal angefochten werden.