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«Maximale Beschleunigung»: Der Aargau soll sich um Flächen für Solarmodule entlang der Autobahn bewerben

Ab Ende Jahr vergibt der Bund Flächen entlang der Nationalstrassen zur Produktion von erneuerbaren Energien. Das soll der Aargau nutzen, fordern SP, Grüne und EVP im Grossen Rat.

Der Bund stellt ab 2023 Lärmschutzwände und Raststätten entlang von Autobahnen kostenlos für die Produktion von erneuerbaren Energien zur Verfügung. Das hat er mit einer Verordnungsänderung im August beschlossen, schon im Oktober tritt diese in Kraft. Ab Ende Jahr führt das Bundesamt für Strassen (Astra) ein Bewerbungsverfahren durch: Wer Strom produzieren will, kann sich für die ausgeschriebenen Flächen melden. Wem ein Los zugeteilt wird, der muss innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens die Anlage planen und realisieren. Dabei sind alle erneuerbaren Energien gefragt, ausser Solarenergie, etwa Wind oder Geothermie.

Der Kanton Aargau müsse an diesem Bewerbungsverfahren teilnehmen, fordern nun die Grossratsfraktionen der SP, Grünen und EVP in einer am Dienstag eingereichten Motion. «Diese Chance gilt es zu nutzen und mit den entsprechenden Vorarbeiten zu starten», heisst es im Vorstoss.

Potenzial von rund 300 Gigawattstunden im Jahr

Durch den Aargau verlaufen gut 100 Nationalstrassenkilometer. Gemäss dem Bericht zur kantonalen Solarstrategie von 2021 könnte man entlang von Autobahnböschungen jährlich rund 300 Gigawattstunden Solarstrom produzieren, 100 davon im Winter. Hinzu kommt das Potenzial entlang von Kantonsstrassen und auf Infrastrukturanlagen, das bei nochmals rund 650 Gigawattstunden liegt.

Dieses müsse der Kanton jetzt nutzen, finden die Motionärinnen und Motionäre: «In der aktuellen Notlage ist es zwingend, dass der Kanton Aargau nicht nur umfangreiche Vorkehrungen trifft, um die drohende Strommangellage kurzfristig bestmöglich zu bewältigen.»

Es reiche nicht, Energie zu sparen und Notaggregate bereitzustellen. Der Kanton müsse auch mittelfristig für eine umweltgerechte und wirtschaftliche Stromproduktion sorgen. Per sofort soll der Regierungsrat ein Büro mit der Planung eines umfassenden Fotovoltaikausbaus beauftragen. Und zwar sowohl für Flächen, die vom Bund zur Verfügung gestellt werden, als auch für solche, die dem Kanton gehören.

Maximale Beschleunigung bei Solarstromausbau gefordert

Weiter sollen die Gemeinden dabei unterstützt werden, auch auf ihren Bauten Solaranlagen zu erstellen. Und sobald ein Fotovoltaikprojekt sinnvoll ist, soll der Kanton dessen rasche Realisierung unterstützen. Die Motionärinnen und Motionäre schreiben:

«Das Ziel ist eine maximale Beschleunigung des Ausbaus der Stromproduktion aus Sonnenenergie.»

Neu ist dieses Anliegen grundsätzlich nicht. Der Regierungsrat lehnte im Sommer 2021 eine überparteiliche Motion ab, die Fotovoltaik auf den kantonalen Liegenschaften forderte. Man prüfe die Errichtung solcher Anlagen situationsbezogen und erachte das als zielführend, war unter anderem ein Argument. Dem folgte der Grosse Rat aber nicht und überwies die Motion im November 2021 – gegen den Willen der SVP und eines Grossteils der FDP.

Kanton hat explizit das Recht, Energieversorgung zu fördern

Die linken Parteien doppeln mit der am Dienstag eingereichten Motion jetzt nach. Die Energieversorgung sei eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Der Aargau solle mit der Umsetzung dieser Motion «seine Verantwortung und eine aktive Vorbildfunktion beim Ausbau von Fotovoltaik auf seinem Staatsgebiet übernehmen», schreiben sie.

Die Kantonsverfassung gebe dem Kanton zudem explizit das Recht, die umweltgerechte und wirtschaftliche Energieversorgung zu fördern. Auch könne er selber Unternehmen gründen und deren Aufgaben so regeln, dass die Energieversorgung sichergestellt ist.

Bei der Vergabe der Autobahnflächen durch den Bund müsse der Kanton indes nicht um jeden Preis im Rennen sein, finden die Motionärinnen und Motionäre. Er solle sich grundsätzlich auf volkswirtschaftlich und ökologisch sinnvolle Lose bewerben. Falls andere, gleichwertige Bewerbungen vorliegen, deren Realisierung sichergestellt ist, solle der Regierungsrat seine Bewerbung wieder zurückziehen.