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Da waren es nur noch 2G: Bundesrat verschärft die Massnahmen

Der Bundesrat zieht die Massnahmenschraube an. Pünktlich auf die Weihnachtstage hat die Regierung am Freitag weitergehende Verschärfungen beschlossen. Neu soll grossflächig die 2G-Regel gelten. Nur noch Personen, die genesen oder geimpft sind, sollen in Restaurants, Fitnesscenter, Museen und anderen öffentlich zugänglichen Einrichtungen Einlass erhalten. Damit wird der Druck auf die ungeimpfte Minderheit weiter erhöht. Das Zertifikat nach einem negativen Test verliert damit im Inland weitestgehend seinen Nutzen.

Die neuen Regeln gelten ab Montag und sind bis am 24. Januar 2022 befristet. Damit gibt es für Personen ohne Immunschutz nur eine sehr kurze Gnadenfrist. Bereits in der Vernehmlassung wurde die nun gewählte «Variante 1» deutlich favorisiert. Der zweite Vorschlag der Landesregierung hätte in vielen Bereichen eine Schliessung bedeutet. Der Widerstand der Kantone gegen diesen teilweisen Lockdown war aber gross. Bis auf ganz wenige Ausnahmen sahen die Stände aber allesamt Handlungsbedarf.

Der Bundesrat selber beurteilt die Coronasituation in einer Mitteilung als «besorgniserregend». Es sei «gemäss aktuellen Schätzungen davon auszugehen, dass die IPS-Auslastung bis Ende Jahr auf 350 bis 400 Covid-19-Patientinnen und -Patienten steigen wird», heisst es in einer Mitteilung.

Mit dem «plus» geht es ohne Masken

Trotz Kritik in der Vernehmlassung ist der Bundesrat bei der Sitz- und Maskenpflicht geblieben. Im Restaurant und auch anderswo in Innenräumen kann nur noch im Sitzen konsumiert werden. Und es muss eine Maske getragen werden. Das ist vor allem für Bars und Clubs ein herber Rückschlag. Sie hatten gehofft, dass der Bundesrat auf diese beiden Massnahmen verzichtet. Einzige Möglichkeit auf Masken und Sitzplätze verzichten zu können, ist «2Gplus».

Ab Samstag übernimmt der Bund wieder die Kosten für zahlreiche Tests. Damit kommt er einem Auftrag des Parlaments nach. Bezahlt werden sämtliche Antigen-Schnelltests. Selber ins Portemonnaie greifen muss nur, wer einen Einzel-PCR-Test zum Erlangen eines Zertifikat benötigt – das braucht es etwa fürs Reisen. Der Bund rechnet mit Kosten von bis zu 50 Millionen Franken pro Woche. Mit der gleichzeitigen Ausweitung auf 2G dürften die Tests aber an Attraktivität verlieren.

Dies bedeutet, dass nur geimpfte und genesene Personen zugelassen werden, wenn sie zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können. «Diese Regel gilt einerseits für Discos und Bars, andererseits für Sport- und Kulturaktivitäten von Laien, wenn keine Maske getragen wird, wie etwa Blasmusikproben», heisst es in der Mitteilung. Keinen negativen Test vorweisen müssen Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt. Für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen draussen gilt weiterhin die 3G-Regel.

Zurück ins Homeoffice

Wie angespannt die Situation ist, zeigt auch die «dringende Empfehlung» des Bundes, «nicht-dringliche Eingriffe in den Spitälern zu verschieben, um das Gesundheitspersonal zu entlasten». Die kritische Schwelle von schweizweit 300 Covid-19-Patientinnen und -Patienten auf den IPS sei am 13. Dezember erstmals überschritten worden. Ab diesem Schwellenwert sei eine «optimale Versorgung nicht mehr für alle Patientinnen und Patienten möglich, weil Behandlungen bei anderen Erkrankungen verschoben oder verzögert werden müssen.» Zudem wird erwartet, dass die Ansteckungen mit der Omikron-Variante «noch vor Weihnachten markant ansteigen dürften».

Dementsprechend hart ist der Bundesrat auch bei der Homeoffice-Pflicht geblieben. Diese wird wieder eingeführt. So soll vor allem die Mobilität eingeschränkt werden. Derzeit gilt diesbezüglich nur eine Empfehlung. Mit der Verschärfung sind Arbeitgeber nun angehalten, überall dort wo es möglich ist Homeoffice zu ermöglichen. Muss trotzdem im Büro gearbeitet werden, gilt eine Maskenpflicht, sobald sich mehr als eine Person im Raum aufhält. Bereits vor dem Bundesratsentscheid haben diverse Betriebe von sich aus wieder vermehrt auf Heimarbeit umgestellt.

Studentinnen können weiterhin an die Uni gehen

Indes verzichtet der Bundesrat darauf, den Betrieb an den Hochschulen und Universitäten wieder komplett auf Fernunterricht umzustellen. In der Schule wird die Maske ab Sekundarstufe II wieder obligatorisch. Mehrere Kantone haben mittlerweile jedoch schon eine Maskenpflicht ab der 1. Primarklasse. Hier wird sich in der Praxis vielerorts kaum was ändern – der Bund hatte mehrfach betont, dass das Schulwesen Sache der Kantone sei.

Bei einem weiteren umstrittenen Punkt ist der Bundesrat den Kantonen leicht entgegengekommen. Ursprünglich wollte die Landesregierung, dass sich Personengruppen nur noch maximal zu fünft versammeln dürfen, sobald jemand ohne Immunschutz (also ohne die 2G) dabei ist. Nun wurde diese Grenze auf 10 Personen festgelegt. Kinder werden mitgezählt. «Sind alle Personen ab 16 Jahren geimpft oder genesen, gilt drinnen eine Obergrenze von 30 Personen. Draussen gilt weiterhin eine Obergrenze von 50 Personen», heisst es in der Mitteilung.

Ab Montag müssen zudem geimpfte und genesene Personen nur noch einen Test bei der Einreise durchführen. Dabei sind PCR-Tests, die nicht älter als 72 Stunden sind, und Antigen-Schnelltests, die nicht älter als 24 Stunden sind, akzeptiert. «Auf die Pflicht eines zweiten Tests 4 bis 7 Tage nach der Einreise in die Schweiz wird bei geimpften und genesenen Personen verzichtet», heisst es in der Mitteilung.