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Ein starkes Erdbeben in der Schweiz würde zahlreiche Hausbesitzer in den Bankrott treiben und Banken in die Bredouille bringen

Eine flächendeckende Versicherung gegen Erdbeben gibt es in der Schweiz nicht. Dem soll eine Änderung auf Verfassungsebene bald entgegenwirken.

Im europäischen und weltweiten Vergleich ist die Schweiz ein Land mit nur moderater Erdbebengefährdung. Allerdings weist sie ein vergleichsweise hohes Risiko auf, dass die Beben hohe Schäden verursachen. Das hat vielfältige Gründe, unter anderem die insbesondere im Mittelland dichte Besiedlung, aber auch, dass verbindliche und strenge Anforderungen zur erdbebengerechten Bauweise nur langsam und vergleichsweise spät eingeführt wurden.

Kommt hinzu: Obwohl es bereits mehrere Anläufe für eine flächendeckende Erdbebenversicherung hierzulande gab, blieben bislang alle erfolglos. Gemäss den Szenarien des Schweizerischen Versicherungsverbands SVV würde ein Erdbeben, das im Schnitt alle 500 Jahre auftritt, einen volkswirtschaftlichen Schaden von 30 bis 40 Milliarden Franken verursachen. «Davon sind heute durch freiwillige Erdbebenversicherungen schätzungsweise weniger als 15 Prozent versichert», schreibt der SVV auf Anfrage.

Eine gesetzlich vorgeschriebene Erdbebenversicherung als Teil der Gebäudeversicherung besteht nur im Kanton Zürich. Erdbebenschäden würden auf einem Fonds mit maximal einer Milliarde Franken gedeckt. Zudem sind derzeit kantonale Gebäudeversicherer im schweizerischen Pool für Erdbebendeckung zusammengeschlossen, der im Fall eines Erdbebens freiwillige Leistungen erbringt. Gedeckt werden Schäden jedoch maximal zweimal pro Jahr und mit einer Summe von höchstens 2 Milliarden Franken.

Derzeit erarbeitet das Eidgenössische Finanzdepartement im Auftrag des Bundesrats eine Verfassungsänderung. Diese würde eine sogenannte Eventualverpflichtung vorsehen. Das heisst: Gibt es Schäden an Gebäuden infolge eines Erdbebens, wären alle Hauseigentümer in der Schweiz verpflichtet, einen Beitrag zum Wiederaufbau zu bezahlen – egal, in welchem Kanton und ob das eigene Gebäude betroffen ist oder nicht. Im Dezember dieses Jahres soll die Vorlage, über die das Volk abstimmen dürfte, präsentiert werden.