Klinik händigt «Zukunftstag»-Kindern scharf formuliertes Schweigepflichtformular aus
Am nationalen «Zukunftstag» vorletzte Woche durften landesweit zahlreiche Mädchen und Buben einen Tag lang ihren Eltern, Göttis, Tanten oder sonstigen Bekannten an deren Arbeitsplatz über die Schulter schauen. Nachdem viele Betriebe den «Zukunftstag» wegen Corona zweimal ausfallen lassen mussten, gaben sie sich dieses Jahr grosse Mühe, ein tolles Programm auf die Beine zu stellen.
Auch auf der Barmelweid nahmen 23 Kinder und Jugendliche, 5.- bis 7.-Klässler, am «Zukunftstag» teil. Im Nachgang gibt aber ein Formular zu reden, das den Kindern respektive den Personen abgegeben wurde, die sie auf der Barmelweid begleitet hatten: eine «Geheimhaltungs- und Schweigepflichtvereinbarung». Damit verpflichten sich die Kinder, über alle Geschäftsverhältnisse und Informationen über Patient-/innen inklusive deren Namen (…) Stillschweigen bewahren». Und:
Die Verletzung des Berufsgeheimnisses ist gemäss Artikel 321 des Strafgesetzbuches strafbar.
Besonders der letzte, etwas scharf formulierte Satz sorgte bei Eltern, die sich bei der AZ gemeldet haben, für Stirnrunzeln. Auf eine Verletzung des Berufsgeheimnisses stehen Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft. Kinder sind in der Schweiz zwar ab zehn Jahren strafmündig. Das Berufsgeheimnis nach Strafgesetzbuch dürfte für «Zukunftstag»-Kinder aber wohl kaum gelten.
«Hier hat die Barmelweid ihren Auftrag zur Wahrung des Berufsgeheimnisses etwas gar buchstabengetreu umgesetzt», sagt nun auch die Kommunikationsleiterin der Barmelweid, Martha Brem. «Wir freuen uns sehr über Kinder, die am Zukunftstag eine Klinik von innen kennen lernen möchten. Das Formular wird nächstes Jahr sicher anders aussehen und wir werden altersgerecht darauf eingehen, was es heisst, sich in der sensiblen Umgebung einer Klinik zu bewegen.»
Brem sagt weiter, die Kinder hätten das den Begleitpersonen im Voraus mitgegebene Formular unterzeichnet an den Zukunftstag mitgebracht. Es sei nicht weiter mit den Kindern thematisiert worden, Rückfragen von Erziehungsberechtigten habe es ebenfalls keine gegeben.