Sibel Arslan zeigte Andreas Glarner an: Nun droht dem SVP-Nationalrat auch im Aargau ein Strafverfahren
Am Montag hat die Immunitätskommission des Nationalrats entschieden, dass einislamkritischer Tweet von SVP-Hardliner Andreas Glarner nicht durch dessen parlamentarische Immunität geschützt ist.«Sollten wir nicht einer Religion Einhalt gebieten, deren Angehörige ihren Forderungen nach Kopftuch, Sonderrechten, Kalifaten, Minaretten, Gebetsrufern, Scharia-Gerichten und so weiter durch Sprengstoffanschläge, Angriffe auf Weihnachtsmärkte und Messerattacken auf unbescholtene Bürger Nachdruck verleihen …», schrieb er auf Twitter, nachdem im deutschen Mannheim ein Islamkritiker angegriffen und verletzt worden war.
Wenn die zuständige Kommission des Ständerats gleich entscheidet, kann die Staatsanwaltschaft Bern gegen Glarner ein Verfahren eröffnen. Dabei steht derVorwurf der Rassendiskriminierungim Raum, wie der Sprecher der Behörde vor zwei Wochen gegenüber der AZ sagte. Ausgelöst wurde der Fall durch eine anonyme Anzeige. In Bern läuft das Verfahren, weil angenommen wird, dass der SVP-Nationalrat den umstrittenen Post dort publizierte.
Inhaltlich hat sich Glarner bisher nicht zu den Vorwürfen geäussert. Zu Tele M1 sagte er, dies sei ein weiterer Versuch, ihn mundtot zu machen. Dabei sei die Rede- und Meinungsfreiheit eines der höchsten Güter in der Schweiz, ergänzte er. Gegenüber der Kommission argumentierte Glarner, er habe den Tweet im Rahmen seiner politischen Tätigkeit veröffentlicht. Diese sah das anders und kam mit 5 zu 4 Stimmen zum Schluss, dass kein direkter Bezug zur parlamentarischen Arbeit des SVPlers bestehe.
Arslan zeigte Glarner wegen Fake-Video an
Nun zeigt sich: Glarner droht auch im Aargau ein Strafverfahren. Dies nicht aufgrund eines anonymen Hinweises, sondernwegen einer Anzeige von Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne, BS).Diese wirft dem SVP-Politiker vor, mit einem Fake-Video ihre Identität missbraucht zu haben. Glarner hatte im Herbst 2023 einen Clip herstellen lassen und publiziert, in dem eine mit künstlicher Intelligenz veränderte Arslan vermeintlich zur Wahl des SVPlers aufruft und Parolen seiner Partei zitiert.
Adrian Schuler, Mediensprecher der Aargauer Staatsanwaltschaft, bestätigt auf Anfrage der AZ, dass eine entsprechende Anzeige eingegangen ist. Wie weit die Ermittlungen sind, beantwortet Schuler nicht: «Die bislang eingeleiteten Schritte in dieser Angelegenheit sind Teil des Verfahrensgeheimnisses und der laufenden Untersuchung.» Eingereicht wurde die Anzeige am 12. Januar, bisher hat die Staatsanwaltschaft noch nicht entschieden, ob sie weiterverfolgt wird.
Kommen die Aargauer Behörden zum Schluss, gegen Glarner ein Verfahren eröffnen, müssen auch sie bei der zuständigen Kommission die Aufhebung der Immunität des Politikers beantragen. Dieser sagteim Juni gegenüber Tele M1 zum umstrittenen Video:«Wir haben das mehr als Jux und Gag gemacht.» Der SVP-Nationalrat behauptete, das Video habe keinerlei Einfluss auf den Wahlkampf gehabt. Man habe den Clip zur «reinen Aufheiterung» geschaltet und nicht, um «etwas damit zu gewinnen».