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Erpressungsfall Berset: Kommissionen sehen kein Fehlverhalten des Bundesrats

Bundesrat Berset wurde von einer ehemaligen Affäre erpresst. Dabei wurde auch dem Magistraten Fehlverhalten vorgeworfen. Die untersuchenden Kommissionen des Parlaments finden nun: Alles ist korrekt abgelaufen.

Bundesrat Alain Berset kann aufatmen: Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) der beiden Räte sehen keine Verstösse des Innenministers. Das teilen die GPKs am Dienstag mit. Bereits im vergangenen Herbst haben sie mit den Abklärungen begonnen, ob sich Berset im Zusammenhang mit einem Erpressungsversuch falsch verhalten habe und ob er im Strafverfahren bevorzugt behandelt worden sei. Die Geschäftsprüfungskommissionen urteilen nun: Die Affäre von Berset ist keine Staatsaffäre.

Hintergrund war eine aussereheliche Affäre des Bundesrats. Die Frau versuchte 2019 Berset zu erpressen und forderte 100’000 Franken. Bei Nichtzahlung drohte sie, mit der einstigen Liebelei an die Öffentlichkeit zu gehen. Der Romand erstatte deshalb Anzeige gegen die Frau. In diesem Zusammenhang erhielt die Frau Besuch von der Polizei und wurde einvernommen.

Der ehemalige SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli erhob in diesem Zusammenhang happige Vorwürfe gegenüber Bundesrat Berset und den Strafverfolgungsbehörden: Der Magistrat habe, so Mörgeli in der «Weltwoche», seinen Stab zur Regelung einer privaten Angelegenheit eingesetzt. Zudem soll er von der Bundesanwaltschaft bevorzugt behandelt worden sein.

Hotelzimmer privat bezahlt

Im Zuge des Bekanntwerdens dieser versuchten Erpressung wurden auch weitere Vorwürfe gegen Berset laut. So soll er seine Dienstlimousine für private Zwecke, also für Treffen mit der Affäre, genutzt haben. Und ebenfalls soll er für einen Hotelaufenthalt mit der Dame in Freiburg im Breisgau eine amtliche Kreditkarte genutzt haben. Die GPKs kommen nach ihrer Untersuchung zum Schluss, die erhobenen Vorwürfe seien unbegründet.

In nüchternem Beamtendeutsch dröseln sie die Erpressungsgeschichte auf. Die Entscheide und Handlungen von Berset taxieren die Geschäftsprüfer mal als «legal und nicht zu beanstanden» mal als «folgerichtig». Weder habe er das Dienstfahrzeug missbraucht, noch sei die Hotelrechnung vom Bund beglichen worden und auch der Einsatz von Stabsmitarbeitenden sei angebracht gewesen.

Diesbezüglich gehen die GPKs sogar noch einen Schritt weiter und urteilen: «Es wäre im Gegenteil unverantwortlich gewesen, die Sache ausschliesslich privat zu betrachten.» Ein Bezug der Erpressung zu seinem Amt sei «nicht auszuschliessen» gewesen. Zudem sei der Aufwand des involvierten Generalsekretärs und des Kommunikationschefs «geringfügig» gewesen.

Keine Promi-Behandlung

Ebenfalls keine Verfehlungen sehen die Geschäftsprüfungskommissionen bei den ermittelnden Behörden. «Es ist nicht ersichtlich, dass auf die Wünsche des Opfers (Berset) wegen seiner Prominenz mehr als üblich Rücksicht genommen wurde», heisst es im Bericht. Auch der Einsatz der Sondereinheit «Tigris» der Bundeskriminalpolizei bei der Verhaftung der Frau sei «nicht unverhältnismässig» gewesen. Diese hätten sich, so die Abklärungen der GPKs, im Hintergrund «für den Fall einer möglichen Eskalation» aufgehalten. Beim Festlegen des Einsatzdispositivs habe es «keine Rolle» gespielt, dass es sich beim Opfer um einen Bundesrat handle.

Damit dürfte Bundesrat Berset zumindest politisch den Deckel auf die Affäre legen können. Bereits keimen aber neue Vorwürfe gegen Berset und sein Departement auf. So hat der «Tages-Anzeiger» am Dienstag geschrieben, dass Korrespondenz zwischen dem Stab und der Erpresserin des Bundesrats vernichtet worden sei. Auch hier aber: Ein eigentliches Fehlverhalten kann Berset oder seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht nachgewiesen werden.

Die Frau wurde übrigens im Nachgang zu der Anzeige wegen versuchter Erpressung verurteilt. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

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