Alles wie bisher: Der Bundesrat will den bilateralen Weg nicht verlassen
Der bilaterale Weg zwischen der Schweiz und der EU ist spätestens seit dem einseitigen Aus des Rahmenabkommens durch die Schweiz zum Stolperpfad geworden. Trotzdem ist der Bundesrat noch immer überzeugt: «Der bilaterale Weg ist für die Schweiz weiterhin die beste Lösung.» Das geht aus einem Bericht hervor, den die Regierung am Freitag veröffentlichte. Weder ein reines Freihandelsabkommen, noch ein Beitritt zur Europäischen Union (EU) oder zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) böten ein besseres Verhältnis zwischen politischem Handlungsspielraum und Binnenmarktbeteiligung sowie Kooperationen.
Gerade mit dem 1992 vom Volk knapp verworfenen Beitritt zum EWR wurde in den letzten Wochen wiederholt von Politikerinnen und Politikern geliebäugelt. Der Bundesrat hat zwar Sympathien dafür, mahnt in seinem Bericht aber an: «Im EWR würden die Pflichten der Schweiz allerdings deutlich weiter gehen als die Mitwirkungsrechte.» Darum empfiehlt der Bundesrat auch in erster Linie: Weiter sondieren mit Brüssel wie seit dem Aus des Rahmenabkommens. Insgesamt stellt die Landesregierung «eine Annäherung in bestimmten Kernelementen fest», heisst es im Bericht.
Näher gekommen, aber doch noch nicht so richtig
Der bilaterale Weg habe derzeit nämlich eine «entscheidende Schwäche». Konkreter: «Ohne Aktualisierung der bestehenden Binnenmarktabkommen, ohne Erneuerung der EU-Programmbeteiligungen für die Schweiz und ohne Möglichkeit, neue Abkommen zu schliessen, wird der bilaterale Weg zunehmend geschwächt», heisst es im Bericht. Damit der Weg nicht endgültig versandet, müsse die Schweiz einerseits auf Anliegen der EU eingehen. Im Umkehrschluss müsse diese aber auch «guten Willen» zeigen und eine «pragmatische Lösung» suchen helfen.
In vielen offenen Punkten seien sich die Schweiz und die EU in den Sondierungsgesprächen der vergangenen Wochen und Monate denn auch bereits näher gekommen. So würden etwa beide Seiten «die Notwendigkeit, alle Ausnahmen in den bestehenden Binnenmarktabkommen bestehen zu lassen» anerkennen.
«Ausreichende Basis» fehlt noch
Und die EU-Delegation «respektiert» laut Bundesrat den Schweizer Ansatz, bei der Personenfreizügigkeit Ausnahmen und Prinzipien vorzusehen, «und zeigt Offenheit, diese Ausnahmen als Sui-Generis-Bestimmungen gelten zu lassen», so der Bericht. Auch betreffend den EU-Kooperationsprogrammen wie etwa «Horizon» und «Erasmus+» sei man sich einige, dass es für die Schweiz «eine gesicherte Option für die Teilnahme» brauche.
Bevor aber die Schweiz endgültig wieder Verhandlungen über das künftige Verhältnis mit der EU aufnehmen könne, müsse «eine ausreichende gemeinsame Basis gefunden werden». Die solle eben weitersondiert werden. Der vorliegende Bericht geht nun in die beiden Aussenpolitischen Kommissionen des Rates. Diese hatten den Wunsch geäussert, enger in die Europapolitik eingebunden zu werden. (mg)