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Kampfjet im Verkehrshaus: Leihgaben der Armee kosten Steuerzahler Millionen

Die Armee hat fünf Kampfflugzeuge vom Typ F-5 Tiger als Leihgaben abgegeben. Nun hakt die Eidgenössische Finanzkontrolle nach: Dem Bundeshaushalt seien so rund vier Millionen US-Dollar entgangen.

Drei Exemplare des veralteten Kampfjets F-5 Tiger hatte das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) 2014 als «für die Historie» ausgewiesen. Das heisst: Sie sollten bei der Ausmusterung nicht verkauft oder entsorgt, sondern der Nachwelt erhalten bleiben. 2018 meldete das VBS, dass mittlerweile vier Jets abgegeben seien worden. Kurz darauf genehmigte der Armeestab ein fünftes Exemplar als Leihgabe an das Verkehrshaus Luzern. So steht es im jüngsten Prüfbericht, den die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) am Mittwoch veröffentlicht hat.

«Die EFK schätzt den entgangenen Verkaufserlös auf rund vier Millionen US-Dollar», heisst es darin weiter. Und: «Dieser macht einen kleinen Teil der Opportunitätskosten aus, da Leihgaben in der Regel mit hohen Folgekosten einhergehen.» Die Leihgabe an das Verkehrshaus Luzern stehe im Widerspruch zur Botschaft des Bundesrates, kritisiert die EFK. Sie empfiehlt, die Leihgaben «zu prüfen und wo möglich zu verkaufen.»

Historische Flugschau in Genf: Die Luftwaffe lässt sich die Historie zu viel kosten, kritisiert die Finanzkontrolle. (Archivbild)

Der Armeestab ist mit dieser Empfehlung nicht einverstanden, wie es in einer Stellungnahme im Prüfbericht heisst. Allerdings werde die Leihgabe an das Verkehrshaus im Rahmen der Ausserdienststellung der Gesamtflotte nochmals überprüft. Die übrigen vier Flugzeuge seien in der Armeebotschaft des Bundesrates erwähnt, so der Stab.

15 Jahre lang für unwirksame Festungsanlagen bezahlt

Nicht nur bei der F-5 schaut die Armee gemäss den Finanzprüfern zu wenig aufs Geld. Auch die Ausserdienststellung der Festungsartillerie koste zu viel, moniert die EFK. Diese sei zwar seit 2018 vom Parlament genehmigt, der Armeestab habe das Projekt aber erst 2021 initiiert. Als Grund für die Verzögerung ortet die EFK die interne Prioritätensetzung im VBS. Der zusätzliche Aufwand für die verlorenen Jahre betrage drei bis vier Millionen Franken.

Damit nicht genug. Zum ersten Mal war die Ausserdienststellung der Festungsartillerie nämlich schon 2011 vors Parlament gekommen, damals aber abgelehnt worden. Wie viel diese Verzögerung gekostet habe, lasse sich nicht mehr abschätzen, heisst es im Bericht. Aber: «Letztlich wird der Bund während 15 Jahren Steuergelder für unwirksame Festungsanlagen ausgeben.»

Die EFK verlangt, dass das VBS bei künftigen Ausserdienststellungen grosser Waffensysteme verlässliche Planzahlen vorlegt. «Priorisierungen sind nur dann möglich, wenn entsprechende ‹Preisschilder› vorhanden sind», heisst es im Bericht.