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Mann (27) klaut Wodka aus dem Denner und bedroht Verkäuferin

Ein Mann aus der Region Aarau weigerte sich in diesem Frühling partout zwei Flaschen Wodka im Denner zu bezahlen. Als ihn eine Mitarbeiterin dazu aufforderte, wurde er ausfällig und bedrohte sie. Per Strafbefehl wurde er nun zu mehreren happigen Strafen verurteilt.

Ob bei einem geselligen Abend in der Lieblingsbar oder beim Einkauf im Supermarkt – die Preise für alkoholische Getränke können schnell ins Geld gehen. Diese Kosten wollte im Frühling dieses Jahr ein gebürtiger Eritreer aus dem Raum Aarau umgehen, in dem er in einer Denner-Filiale zwei Flaschen Wodka-Lime gar nicht bezahlte.

Das allerdings beobachtete eine Mitarbeiterin. Als er sich mit dem Fusel beim Ausgangsbereich befand, forderte sie ihn dazu auf, seine Ware zu bezahlen. Statt Einsicht zu zeigen, äusserte der Beschuldigte Beleidigungen wie: «F*** deine Mutter». Daraufhin machte er sich zum Gehen auf, die Geschädigte wiederholte ihre Aufforderung, den Alkohol zu bezahlen. Statt einzulenken, beleidigte er sie erneut. Das geht aus einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft hervor.

Es blieb aber nicht nur bei Beleidigungen. Auch die Mitarbeiterin wählte nicht gerade nette Worte für den Mann – darauf drehte er sich zu ihr um und erhob die Hand, in der er eine Wodkaflasche hielt, um einen Schlag anzudeuten. Eingeschüchtert duckte sich die Geschädigte vor ihm weg und wich zurück. Zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam es nicht. Das unehrliche und aggressive Verhalten zieht nun dennoch Konsequenzen nach sich.

Freiheits- und Geldstrafen

Wie dem Strafbefehl zu entnehmen ist, hat sich der Beschuldigte der Drohung, der Beschimpfung und des geringfügigen Diebstahls schuldig gemacht. Die Staatsanwaltschaft hat ihm folgende Strafen aufgedonnert:

Eine Freiheitsstrafe von 30 Tagen, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von drei Jahren, abzüglich zwei Tage U-Haft

Eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30 Franken, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von drei Jahren

Eine Busse von 300 Franken

Dazu kommen die Strafbefehlsgebühr von 900 Franken und den Polizeikosten von 169 Franken. Dem amtlichen Verteidiger wurde eine Zuwendung in Höhe von rund 2035 Franken zugesprochen. Auch für diese muss der Beschuldigte aufkommen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. Allfällige Zivilforderungen wurden auf den Zivilweg verwiesen. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen.

Die sichergestellte Wodka-Lime-Flasche wurde eingezogen und nach Rechtskraft des Strafbefehls vernichtet. Der Fusel hätte den Mann 53.90 Franken gekostet.